Herr Schieck stellt den Stadträten die vorgenannte Beschlussvorlage im Einzelnen vor. Zum besseren Verständnis empfiehlt Herr Schieck den Anwesenden Einsicht in die Haushaltskonsolidierung auf S. 29 zum Ergebnis- u. Finanzplan zu nehmen, in der es um die Konsolidierungssichtweise der nächste 10 Jahre bis zum Jahr 2029 gehe. Hier sei ersichtlich, dass für das Jahr 2019 im Ergebnisplan kein ausgeglichener Haushalt vorliege, sodass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5 273 500,00 € zu erwarten sei und die Aufwendungen die Erträge überschreiten. Im Wesentlichen sei dieses Ergebnis von vier größeren Faktoren beeinflusst, wie:

-       die abzuführende Kreisumlage,

-       die im Ergebnis der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes erfolgten Tarifsteigerungen,

-       die Investitionsabschreibungen, die sich aufgrund der Investitionstätigkeit der vergangenen und auch der Folgejahre rechnerisch ergeben, sowie

-       die Bezuschussung der Fortführungsorganisation.

Herr Schieck berichtet weiter, dass die Stadt nach wie vor an den Haushaltskonsolidierungszielen auch von der Kommunalaufsicht gemessen werde, da der Konsolidierungszeitraum bis zum Jahre 2020 sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt einzuhalten sei. Der Finanzplan selbst weise einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von - 4 110 300,00 € aus, sodass auch die Auszahlungen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen. Hinzu kommen als eine feste Größe die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, auch hier sei eine Überschreitung der Auszahlungen gegenüber der Einzahlungen zu erkennen. Das habe zur Folge, dass für diesen Anteil eine weitere Kreditaufnahme benötigt werde. Unter Berücksichtigung der Investitionstätigkeit werde ein Finanzmittelfehlbetrag von insg. 4 888 100,00 € erwartet. Das Defizit erhöhe sich somit um weitere 247 400,00 € für das Jahr 2019, sodass ein Finanzmittelendbestand von – 5 135 500,00 € für das Jahr 2019 zu erwarten sei. Das werde die Basis, um festzustellen, wie hoch der Rahmen für einen Liquiditätskredit für die Jahre 2019 ff. sein werde. Die Stadt sei weiterhin verpflichtet, eine Haushaltskonsolidierungskonzeptentschuldung aufzustellen, nach gesetzlicher Vorgabe bis zum Jahr 2022. Um das Konsolidierungsziel zu erreichen, müsse sich der Ergebnishaushalt positiv darstellen und der Finanzplan ausgeglichen sein. Das Haushaltsrecht wurde dahingehend verschärft, dass zusätzlich nicht nur das Haushaltsjahr und das Ausgleichsergebnis im Finanzhaushalt zu erwirtschaften sei, sondern auch alt kumulierten Defizite. Ab 2022 wären aufgrund der jetzigen positiven Rahmenbedingungen (Steuer- u. Zinsentwicklung) erstmalig Überschüsse zu erwarten. Erst mit diesen Überschüssen könne die Stadt das alte Defizit von 20,8 Mio. € abbauen. Das Tilgungskonzept sei haushaltsrechtlich vorgeschrieben. In Zeiten, in denen keine Überschüsse erwirtschaftet werden, könne auch kein Tilgungsplan erstellt werden.

Herr Schieck verweist auf S. 61 des Vorberichtes und gibt weitere Erläuterungen zum Tilgungskonzept. Es sei davon auszugehen, dass der genehmigungsfreie Anteil (6 – 7 Mio. €) erst 2029 erreicht werde. Sollten sich die Rahmenbedingungen weiter verbessern oder auch eintrüben werde sich dies je nach dem natürlich auf dieses Ergebnis niederschlagen.

Herr Schieck bezieht sich auf zwei weiter neue Maßnahmen, die sich auf S. 21. im Haushaltskonsolidierungskonzept wiederfinden. Hier handele es sich unter Pkt. 39 um ein zu erarbeitendes Parkraumbewirtschaftungskonzept und die Maßnahme Nr. 40 betreffe das Investitionsprojekt Schwimmhalle bezüglich einer Teil- und Vollautomatisierung des Kassensystems im Objekt. Dieser zusätzliche Service beinhalte auch einen Teil des Sanierungskonzeptes und habe aber die logische Konsequenz, den Personalbedarf entsprechend anzupassen, um diesen auf andere Dienstleistungen der Schwimmhalle fokussieren zu können. In der Beschlussvorlage, S. 3, sei ersichtlich, dass für die kommenden Jahre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.204.700,00 € veranschlagt werden. Hier handele es sich um die Projekte, wie z. B. die Schwimmhalle, STARK V- sowie STARK III-Projekte, Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen u. a., die über mehrere Jahre umzusetzen seien.

Herr Schieck erklärt abschließend, dass mit dem Haushalt für 2019 zwar ein erhebliches Defizit zu verzeichnen sei, dennoch wäre es unter den gegenwärtigen Bedingungen durchaus möglich, ab 2022 für den Ergebnis- u. Finanzhaushalt Überschüsse zu erwirtschaften und diese dann in den Folgejahren dazu zu verwenden, die Defizite abzubauen. Nur so könne der Nachweis gegenüber der Kommunalaufsicht – die den Haushalt genehmigen müsse - vertreten werden, die dauerhafte Leistungsfähigkeit stufenweise wieder herzustellen.

Herr Burmester bezieht sich auf die Problematik zur Feuerwehr in Ihleburg. Ihm sei bekannt, dass sich die Ortschaft Ihleburg auf einen Standort geeinigt habe. Nunmehr sei festzustellen, dass keine Investition bis 2024 vorgesehen sei. Die Gesundheitskasse der Feuerwehr habe aber ein gewisses Ziel gesteckt, bis wann die Maßnahme umzusetzen sei. Er fragt nach Möglichkeiten, dieses Vorhaben noch in den Haushalt einzustellen.

Herr Schieck erklärt, dass über die Maßnahme bereits konkret diskutiert wurde und auch im Rahmen des Kostenfaktors beplant werde. Die Planansätze finden sich für die Maßnahmen, bei denen die Kosten ersichtlich seien, im Haushalt wieder. Er sei dahingehend informiert, dass der Prozess zur Standortfrage gerade abgeschlossen wurde, der Umfang der Baumaßnahme sei noch zu konkretisieren. Somit könne die Maßnahme spätestens mit dem Haushalt 2019 für 2020 angemeldet werden und sich dann in der mittelfristigen Finanzplanung wieder finden.

Da keine weiteren Anfragen vorliegen, bittet Herr Voigt um Abstimmung zur Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

-

Enthaltung:

1