Sitzung: 15.10.2018 Laga-Ausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 109/2018
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Herr
Schieck stellt den Stadträten die vorgenannte Beschlussvorlage im Einzelnen vor.
Zum besseren Verständnis empfiehlt Herr
Schieck den Anwesenden Einsicht
in die Haushaltskonsolidierung auf S. 29 zum Ergebnis- u. Finanzplan zu
nehmen, in der es um die Konsolidierungssichtweise der nächste 10 Jahre bis
zum Jahr 2029 gehe. Hier sei ersichtlich, dass für das Jahr 2019 im
Ergebnisplan kein ausgeglichener Haushalt vorliege, sodass ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 5 273 500,00 € zu erwarten sei und die
Aufwendungen die Erträge überschreiten. Im Wesentlichen sei dieses Ergebnis
von vier größeren Faktoren beeinflusst, wie:
- die abzuführende
Kreisumlage, - die im Ergebnis der
Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes erfolgten Tarifsteigerungen, - die
Investitionsabschreibungen, die sich aufgrund der Investitionstätigkeit der
vergangenen und auch der Folgejahre rechnerisch ergeben, sowie - die Bezuschussung
der Fortführungsorganisation.
Herr
Schieck berichtet weiter, dass die Stadt nach wie vor an den
Haushaltskonsolidierungszielen auch von der Kommunalaufsicht gemessen werde,
da der Konsolidierungszeitraum bis zum Jahre 2020 sowohl im Ergebnis- als
auch Finanzhaushalt einzuhalten sei. Der Finanzplan selbst weise einen
negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von - 4 110 300,00
€ aus, sodass auch die Auszahlungen die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit übersteigen. Hinzu kommen als eine feste Größe die Ein-
und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, auch hier sei eine
Überschreitung der Auszahlungen gegenüber der Einzahlungen zu erkennen. Das
habe zur Folge, dass für diesen Anteil eine weitere Kreditaufnahme benötigt
werde. Unter Berücksichtigung der Investitionstätigkeit werde ein
Finanzmittelfehlbetrag von insg. 4 888 100,00 € erwartet. Das Defizit erhöhe
sich somit um weitere 247 400,00 € für das Jahr 2019, sodass ein
Finanzmittelendbestand von – 5 135 500,00 € für das Jahr 2019 zu erwarten
sei. Das werde die Basis, um festzustellen,
wie hoch der Rahmen für einen Liquiditätskredit für die Jahre 2019 ff. sein
werde. Die Stadt sei weiterhin verpflichtet, eine
Haushaltskonsolidierungskonzeptentschuldung aufzustellen, nach gesetzlicher
Vorgabe bis zum Jahr 2022. Um das Konsolidierungsziel zu erreichen, müsse
sich der Ergebnishaushalt positiv darstellen und der Finanzplan ausgeglichen
sein. Das Haushaltsrecht wurde dahingehend verschärft, dass zusätzlich nicht
nur das Haushaltsjahr und das Ausgleichsergebnis im Finanzhaushalt zu
erwirtschaften sei, sondern auch alt kumulierten Defizite. Ab 2022 wären
aufgrund der jetzigen positiven Rahmenbedingungen (Steuer- u.
Zinsentwicklung) erstmalig Überschüsse zu erwarten. Erst mit diesen Überschüssen
könne die Stadt das alte Defizit von 20,8 Mio. € abbauen. Das Tilgungskonzept
sei haushaltsrechtlich vorgeschrieben. In Zeiten, in denen keine Überschüsse
erwirtschaftet werden, könne auch kein Tilgungsplan erstellt werden.
Herr
Schieck verweist auf S. 61 des Vorberichtes und gibt weitere Erläuterungen zum
Tilgungskonzept. Es sei davon auszugehen, dass der genehmigungsfreie Anteil
(6 – 7 Mio. €) erst 2029 erreicht werde. Sollten sich die Rahmenbedingungen
weiter verbessern oder auch eintrüben werde sich dies je nach dem natürlich
auf dieses Ergebnis niederschlagen.
Herr
Schieck bezieht sich auf zwei weiter neue Maßnahmen, die sich auf S. 21. im
Haushaltskonsolidierungskonzept wiederfinden. Hier handele es sich unter Pkt.
39 um ein zu erarbeitendes Parkraumbewirtschaftungskonzept und die Maßnahme
Nr. 40 betreffe das Investitionsprojekt Schwimmhalle bezüglich einer Teil-
und Vollautomatisierung des Kassensystems im Objekt. Dieser zusätzliche
Service beinhalte auch einen Teil des Sanierungskonzeptes und habe aber die
logische Konsequenz, den Personalbedarf entsprechend anzupassen, um diesen
auf andere Dienstleistungen der Schwimmhalle fokussieren zu können. In der
Beschlussvorlage, S. 3, sei ersichtlich, dass für die kommenden Jahre
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.204.700,00 € veranschlagt werden.
Hier handele es sich um die Projekte, wie z. B. die Schwimmhalle, STARK V-
sowie STARK III-Projekte, Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen u. a., die über
mehrere Jahre umzusetzen seien.
Herr
Schieck erklärt abschließend, dass mit dem Haushalt für 2019 zwar ein
erhebliches Defizit zu verzeichnen sei, dennoch wäre es unter den
gegenwärtigen Bedingungen durchaus möglich, ab 2022 für den Ergebnis- u.
Finanzhaushalt Überschüsse zu erwirtschaften und diese dann in den
Folgejahren dazu zu verwenden, die Defizite abzubauen. Nur so könne der
Nachweis gegenüber der Kommunalaufsicht – die den Haushalt genehmigen müsse -
vertreten werden, die dauerhafte Leistungsfähigkeit stufenweise wieder
herzustellen.
Herr Burmester bezieht sich auf
die Problematik zur Feuerwehr in Ihleburg. Ihm sei bekannt, dass sich die
Ortschaft Ihleburg auf einen Standort geeinigt habe. Nunmehr sei
festzustellen, dass keine Investition bis 2024 vorgesehen sei. Die
Gesundheitskasse der Feuerwehr habe aber ein gewisses Ziel gesteckt, bis wann
die Maßnahme umzusetzen sei. Er fragt nach Möglichkeiten, dieses Vorhaben
noch in den Haushalt einzustellen.
Herr
Schieck erklärt, dass über die Maßnahme bereits konkret diskutiert wurde und
auch im Rahmen des Kostenfaktors beplant werde. Die Planansätze finden sich
für die Maßnahmen, bei denen die Kosten ersichtlich seien, im Haushalt
wieder. Er sei dahingehend informiert, dass der Prozess zur Standortfrage
gerade abgeschlossen wurde, der Umfang der Baumaßnahme sei noch zu
konkretisieren. Somit könne die Maßnahme spätestens mit dem Haushalt 2019 für
2020 angemeldet werden und sich dann in der mittelfristigen Finanzplanung
wieder finden.
Da keine weiteren Anfragen vorliegen, bittet Herr Voigt um Abstimmung zur
Beschlussvorlage.
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Abstimmungsergebnis:
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