Herr Wagener erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Ferchland fragt an, wie das mit den Versorgungsträgern ausgelegt ist.

Hierzu äußert Herr Wagener, dass es seitens der Stadtwerke unter Umständen ein Bedarf zur Erweiterung eines Trafos gibt. Zum  Wasserverband Burg führt er aus, dass es eine Übergabestelle auf dem Grundstück des Campingplatzbetreibers gibt, die rein technisch die anfallenden Schmutzwassermengen aus dem Wochenendhausgebiet zukünftig mit aufnehmen könnte. Organisatorisch ist es problematisch, so etwas über das Grundstück eines Dritten zu führen. so dass unter Umständen hier eine andere Lösung herbeizuführen ist.

Was passiert mit den Wochenendhäusern, so Herr Endert wenn die Firma in die Insolvenz geht.

Herr Wagener, sieht hier keinen Projektentwickler, der in Insolvenz gehen kann.

Herr Engel merkt an, dass es hier viele Interessenten geben wird.

Herr Wendrich möchte wissen, wo denn demnächst ein Hundestrand vorgesehen ist.

Herr Wagener führt diesbezüglich aus, dass momentan die Badestellen von Mensch und Hund genutzt werden. Es gibt keine Hundestrände mehr.

Die Grundstücke gehen laut Plan bis ans Wasser, so Herrn Wendrich. Wo gehen die Angler lang?

Hierzu führt Herr Wagener aus, dass die Areale für die Angler nicht mehr zugänglich sind.

Herr Möbius fragt an, ob die Fläche von 16 auf 12 Parzellen minimiert werden könnte, um dann den oberen Bereich als Hundestrand auszuschildern.

Herr Wagener stellt fest, dass dann bei gleichbleibenden Kosten weniger Fläche zur Verfügung steht. Die Anzahl der Grundstücke wurde allerdings schon minimiert, weil im nördlichen Bereich mehr Fläche für den Übergangsbereich reserviert werden sollte und um zusätzlich Standorte für den Angelplatz zu halten.

Vielleicht nimmt man, so Herr Möbius, als Alternative die Fläche südlich als Übergang.

Herr Engel schlägt vor, mit dem Campingplatzbetreiber zu sprechen, ob er vorhat, im Teil hinter seinem Bootssteg solche Möglichkeiten zu schaffen.

Herr Wagener kennt so ein Vorhaben nicht. Er weiß nur, dass der hinter dem Bootssteg liegende Teil eine Badestelle ist, wo sozusagen ein gewisses Gewohnheitsrecht seitens der Camper besteht. Er geht nicht davon aus, dass der Campingplatzbetreiber am Badestrand eine gemischte Nutzung möchte.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

4

Nein:

3

Enthaltung:

2