Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Zum Kleingartenentwicklungskonzept spricht Herr Engel die Feststellung aus der Lenkungsrunde heraus, an. Der Schwund der Kleingärtner in der Stadt sei groß.

Es entstehe eine lückenhafte Gartenlandschaft. Es ginge um ein Konzept, welches den Brachflächen entgegen wirken soll. Er bittet Herrn Wagener um Stellungnahme.

Herr Wagener verweist auf den Beschlusstext in der Anlage. Die Aufgabenstellung und vorstellbare Arbeitsweise ist dort konkret beschrieben. Der Arbeitszeitraum wird sich über zwei Jahre erstrecken. Entwicklungsperspektiven sind auszuwerten. Für die Tätigkeiten des Aus- und Bewertens, erfolgt eine Ausschreibung zur externen Vergabe an ein planerisches Büro, welches ca. ab Mai 2019 die Arbeit aufnimmt. Dieses Planungsbüro wird einen Entscheidungsvorschlag formulieren, wie mit dem Leerstand von Gärten verfahren wird. Dieser Entscheidungsvorschlag wird durch die Verwaltung bearbeitet. Der Ursprung, für das Aufgreifen eines Kleingartenentwicklungskonzeptes, sei in der Lenkungsrunde zu finden.

Herr Engel stellt heraus, es möge von Vorteil sein, sich im Vorfeld mit anderen Kommunen auszutauschen. Er verweist beispielsweise auf Bernburg und den Problemen der Kleingärtner durch Hochwasser. Er sei sehr interessiert am Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, ob Magdeburg auch diese Probleme habe.

Daraufhin antwortet Herr Wagener, in Magdeburg hat sich aufgrund des Hochwassers ein Kleingartenentwicklungskonzept bereits bewährt. Über ein Magdeburger und Schönebecker Modell als Wohnstandorte wird bereits recherchiert. Herr Engel bittet um Information, über diesbezügliche Ergebnisse.

Herr Vogler ergänzt, dass der im Magdeburger Verband tätige, Herr Bernd Ruth darüber sicherlich berichten könne, dort sei dieses Problem ebenfalls thematisiert worden.

Herr Engel bedankt sich für die Ausführungen.

Herr März schildert, in der Lenkungsrunde Stadtentwicklung kam zur Sprache, eventuell Gebiete zu Wohngebieten umzuwidmen, da sie teilweise in der Nähe der Kernstadt liegen.

Herr Engel verweist, auf die Grabower Landstraße oder den Pulver Weg, in der es brachliegende Gartenteile gäbe. Es biete sich an, vorhandene Versorgungsleitungen zu nutzen.

Herr Endert fragt an, ob die Möglichkeit bestehe, aus der Gartenanlage Grundstücke zu erwerben.

Herr Wagener gibt zu verstehen, es müsse vorerst geklärt werden, wie die Gartensparten zukünftig zu nutzen sind. Es ist zu prüfen, ob eine Rückführung in Landwirtschaft, als Grünzug, als Sparte oder Wohngebiet erfolgen soll. Erst nach dieser Klärung, städtischem Grund und Umnutzung in ein Wohngebiet vorausgesetzt, könne es gegebenenfalls gepachtet oder käuflich erworben werden.

Herr Engel fragt, was passiere, wenn aus der Studie unerwünschte Dinge hervortreten wie beispielsweise Dauerwohnen in den einzelnen Sparten?

Herr Wagener bezieht sich auf das Bundeskleingartengesetz. Demzufolge ist das Dauerwohnen in Kleingärten gesetzlich geregelt.

Herr Engel spricht darauf hin, andere Eigentumsverhältnisse in anderen Kleingartenanlagen an, die es zu bedenken gäbe.

Da keine weiteren Wortmeldungen im Raum stehen, bittet Herr Engel über die Vorlage 002/2019, mit der Aufgabenstellung und der Einleitung des Planungsverfahrens zum Kleingartenentwicklungskonzept abzustimmen.

Die Abstimmung ist einstimmig erfolgt.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0