Herr Vogler erläutert die Zuständigkeiten bezüglich der Beschlussvorlage.

Er meint, für den Sportplatz in Möser ist die Verwaltung zuständig. Eine Klärung der Zuständigkeiten sei unumgänglich. Deshalb müsse die Gemarkung durchgeführt werden.

Herr Wagener spricht das ständige Problem der Grundstücksübertragungen an. Insbesondere bei Bewertungen von Straßen, war eine lange Zeitspanne nötig. Es müsse so immer wieder gesonderte Verträge geben. Der Sportplatz Möser beispielsweise, sei schon immer Streit- und Diskussionspunkt über Zustand und Zuständigkeit.

Er sagt: „Es gäbe noch außer gemarkische Gebiete bei Parchau.“

Herr Wendrich meint: „Ich hätte gerne eine zusammenhängende Karte gehabt mit Einsicht der einzelnen Flurstücke. Es sind ungefähr zehn Karten und da kann man schlecht beraten, ob man zum Austausch mit anderen Flächen kommt.“

Diesbezüglich erklärt Herr Wagener, einen Tausch gäbe es nicht. Wir ordnen nur zu. Für Straßen fließe kein Geld und für die Grundstücke, die keine Straßen sind, die als Grundstücke genutzt werden, müsse es gesonderte Verträge geben. Dafür gibt es die Übersichtspläne, für die Gemarkung Möser und deren Tausch. Einen weiteren Übersichtsplan mit Anlage, für die Gemarkung Schermen.

Die Anlage 1 enthält die Übersicht zwischen Detershagen und Möser.

Die Anlage 2 enthält die Übersicht zwischen Burg und Möser.

Anhand der beiliegenden Übersichten der Flurstücke, sind

Straßenverkehr, die Sport- und Freizeitfläche und sonstige Fläche wie Wald gekennzeichnet.

Dies als Karte darzustellen, ist aufgrund der maßstäblichen Umsetzung nicht möglich.

Herr Vogler betont, Gemarkungsgrenzen Wechsel, setzt nicht automatisch Eigentumswechsel voraus, entgegen einem Grundstückstausch. Zum Beispiel, eine Gemeindestraße soll in die Trägerschaft von Möser übertragen werden. Bei Neuanlagen von Gemarkungsgrenzen, setze dies nicht automatisch einen Eigentümerwechsel voraus.

Fraglich ist, ob durch einem Gemarkungswechsel, Nachteile für Grundstückseigentümer einhergingen, beispielsweise in Form von einem Wechsel der Gemeindeangehörigkeit, gibt Herr Engel zu bedenken.

Wohnbebauungswechsel seien nicht vorgesehen, betont Herr Vogler.

Somit bittet Herr Engel über die Beschlussvorlage abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0