Sitzung: 07.02.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 017/2019
Herr Rehbaum begründet die Notwendigkeit der 1. Änderungssatzung.
Herr Dr. Vogt nimmt Bezug auf die Problembeschreibung, dass die Mindeststärke von 5 Mitgliedern nicht unterschritten werden sollte. Sollte dies doch geschehen, würde dann die Arbeit des Seniorenbeirates eingestellt werden, ist seine Frage.
Herr Vogler merkt an, wenn sich der Seniorenbeirat mit fünf Mitgliedern konstituiert hat und während der Wahlperiode vermindert sich die Anzahl der Mitglieder, muss eventuell nachgewählt werden. Die Arbeit kann dann aber erst einmal fortgeführt werden. Die Mindestzahl 5 ist die Zahl, die bei der Konstituierung notwendig ist.
Weitere Nachfragen liegen nicht vor,
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |