Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 4, Befangen: 0

Herr Engel fährt mit dem Entwurfs und Auslegungsbeschluss der Vorlage 022/ 2019 fort.

Daraufhin schildert Herr Wagener, vor geraumer Zeit den Beschluss gefasst zu haben, den Bebauungsplan Nr. 50 zu ändern. Es ginge um die Erweiterung des Gewerbegebietes an der Martin-Luther-Straße, dem Standort des Burger Küchenwerkes. Das Gewerbegebiet soll um die nördlich angrenzende Fläche, in Richtung August-Bebel-Straße erweitert werden. Der Bebauungsplanentwurf enthalte die Planzeichnung bis zum Bereich August-Bebel-Straße. Geplant ist, den Bereich des alten Garagenhofes in den Gewerbestandort einzubeziehen. Es sei beabsichtigt, bis zur August-Bebel-Straße, Gebäude zu errichten. Im neuen Gewerbeteil ist eine Kontingentierung hinsichtlich der Lärmimmission erkennbar. Die Kontingentierung erfolgt zum Schutze der Umgebung, auf der Grundlage eines Lärm Immission Gutachtens. Demzufolge sollen die Lärm Immissionswerte jeder einzelnen Nutzung geprüft werden um eine Überschreitung der Werte auszuschließen. Die Nutzungen erstrecken sich über den Mitarbeiterparkplatz, den Auflieger Stellplatz, die Logistikhalle, die Schulungs- und Ausstellungsgebäude. Für die Nutzungsanordnung dieser Gebäude, liegt noch kein Layout des Unternehmens für die Kontingentierung vor. Die räumliche Kontingentierung sei linienartig dargestellt, mit dem Unternehmen abgestimmt und festgelegt. Das Unternehmen ist somit an die Kontingentierung, Anordnung, räumlicher und zukünftiger Nutzung gebunden. Eventuelle Änderungen schlussfolgern eine Bebauungsplan-änderung. Eine Verkehrsanbindung geht von der August-Bebel-Straße aus. Neu ist, die Anbindung an den Trailer Standort, an die um verlegte Martin-Luther-Straße mit Betriebszufahrt. Die berücksichtigte Prognose der Lärmimmission ist auf den Betriebsablauf zugeschnitten, mit einer Ruhezeit an den Wochenenden.

Herr Wagener geht weiterhin auf die Vorbesprechungen im Bauausschuss ein und erklärt in diesem Zuge den vorläufig geplanten Bebauungsplan anhand einer PowerPoint Präsentation. Es stellt sich die Frage, ob eine Eingrünung angrenzend zur Kita Bambi gewährleistet werden kann. Eine zukünftige Kooperation zwischen Kita und Unternehmen sei angedacht. Somit könne der Mitarbeitende sein Kind vor der Schicht in die Kita bringen. Nebenbereiche der Kita Bambi könnten durch neue Grundstücksgrenzen und Einzäunungen betroffen sein. Die Wichtung der gewerblichen Flächennutzung sei effektiv erfolgt.

Herr Engel bedankt sich für die Erläuterungen durch Herrn Wagener. Er verweist auf die Nachfragen im Wirtschaft und Vergabeausschuss, ob die Ausgleichsmaßnahmen zu den Lärmbelästigungen beispielsweise in Form von Baumbepflanzungen erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen sollten am Ort der Lärmbelästigung stattfinden. Die Begrünung, das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern solle doch auf jeden Fall Beachtung finden. in Betracht der angrenzenden Wohnbebauung. Die jeweils am Sonntagabend startende Fahrzeugflotte ergebe auch eine Lärmbelästigung. Zu dieser Lärmbelästigung könne es in der zu planenden Gegend ebenfalls kommen. Dieser Standort entspricht nicht dem ehemaligen Standort, sondern einem höhergelegenen. Herr Engel betont, dass er sich der Abstimmung enthalte und diesem Beschluss nicht zustimmen werde.

Herr Endert gibt zu bedenken, durch den LKW Verkehr mit Einfahrt in der August-Bebel-Straße, könne sich ein Unfallschwerpunkt herauskristallisieren. Herr Wagener signalisiert, es könne Probleme hinsichtlich der Baugenehmigung geben. Bei Einreichen der Baugenehmigung müsse die Einhaltung der Kontingente nachweislich sein. Auf die prognostizierte Lärmimmission basiert das Baugenehmigungsverfahren. Anmerkend zu den Ersatzmaßnahmen sei gesagt, auf Bepflanzungen als Schallschutzmaßnahmen, könne im laufenden Verfahren nach § 13 a BauGB vereinfachtes Verfahren, dem Wegfall der Umweltprüfung entsprechend und der Abarbeitung der Eingriffsregelung, verzichtet werden. Es gäbe keine Betrachtung des Naturzustandes vor- und nachher. Damit könnten ausgleichende Ersatzmaßnahmen wegfallen, da sie keine aktiven Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden darstellen.

Herr Engel argumentiert daraufhin, auf die Bepflanzung in der Blumensiedlung hätte man somit verzichten können.

Herr Wagener klärt auf, die Erweiterung des Industrie- und Gewerbeparks Bebauungsplan Nr. 73, sei nicht im vereinfachten Verfahren verlaufen. Dort sind ausgleichende Ersatzmaßnahmen thematisiert worden.

Herr Engel meint, die Maßnahmen sind durch die Stadt finanziert worden.

Herr Patté bemerkt, durchaus könne eventuell das Verfahren falsch sein. Das Bundesumweltamt in Dessau hat beispielsweise eine Ausarbeitung zum Thema Schallschutz durch Grünstreifen und Bäume herausgegeben. Er meint, es solle gemeinschaftlich mit dem Bau- und Umweltausschuss das Konzept entwickelt werden. Im Raum stehende Beeinträchtigungen, sind vom Vorhabenträger zu kompensieren.

Herr Patté möchte wissen, ob die Firsthöhe in Höhe von zehn Metern zur August-Bebel-Straße mit den angrenzenden Bebauungen übereinstimmen. Er rät dem Träger des Vorhabens, sensibilisiert in Bezug auf Lärm, das Bauvorhaben zu betrachten. Ein Skater Standort sei dort nicht bewilligt worden.

Zur Firsthöhe stellt Herr Wagener heraus, der dort stehende, dreigeschossige Altbaublock, habe mit größter Wahrscheinlichkeit eine Firsthöhe von mehr als zehn Metern.

Herr Engel übergibt das Wort an Herrn Wendrich. Er bittet um Erklärung, wo die Trailer errichtet werden sollen. Herr Wagener verweist auf das Lärmgutachten mit dem enthaltenden Layout, welche Trailer Standort und Zufahrt darstellen. Die Anordnung der anderen Gebäude ist noch nicht im Layout enthalten. Herr Wagener erläutert die mögliche Anordnung der Gebäude anhand der Bildpräsentation.

Herr Engel fügt ein, wenn die Logistikfläche des neuen Kabelunternehmens des 3. Bauabschnitts die Beleuchtung einschaltet, ist es hell an seinem ca. 400 Meter entfernten Wohnort. Er verweist, auf eine eventuell zu hohe Lichtintensität beim Verlassen der Trailer Parkplätze im neuen Gewerbegebiet.

Herr Wagener gibt zu verstehen, dies könne passieren, in Verbindung mit den vorhandenen Beleuchtungen des Mitarbeiterparkplatzes. Er ist der Auffassung, dies sei nicht im Bebauungsplan zu regeln. Einer Lichtverschmutzung im Gewerbepark, ist im Vorfeld anhand von Gesprächen zu vermeiden.

Herr Engel befürchtet, eine Änderung im Nachhinein stelle sich als schwierig heraus.

Er plädiert, für eine konkrete Organisation der Lichtquellen im Vorfeld.

Herr Möbius bittet, den Burger Küchenmöbelhersteller, vor Einreichen eines Bebauungsplanes zu beauflagen, Entwurfsarbeiten und Vorschläge, vorher mit dem Bauausschuss abzustimmen.

Herr Wendrich berichtet, von einer beobachteten Parkplatzüberfüllung während der Betriebszeit. Er schlägt vor, die Trailer- und Mitarbeiterparkplätze direkt am Werk zu etablieren.

Herr Engel meint, dies sei bereits zum Teil geschehen.

Herr Wagener erklärt, es sei von der Belastung und Größe her, nicht möglich mit Trailern auf dem Mitarbeiterparkplatz zu rangieren.

Herr März bittet die Ausschussmitglieder, nach Lösungen zu suchen, die Weiterentwicklungen der ansässigen Firmen, im Sinne unserer Stadt ermöglichen.

Herr Engel übernimmt das Wort und ruft zur Abstimmung über die Vorlage: 022/2019 Bebauungsplanung der Stadt Burg/ Bebauungsplan Nr. 50, 3. Änderung “Gewerbegebiet Martin-Luther-Straße“, hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, auf.

Die Vorlage ist mehrheitlich beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

5

Nein:

0

Enthaltung:

4