Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Zur Gebührensatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte gibt Herr Vogler bekannt, die Unterkünfte der dortigen Bewohner seien zu 100 % von dem Jobcenter beziehungsweise der Sozialbehörde bezahlt. Bisher sind nur die Miet- und Mietnebenkosten berücksichtigt. Die Gebührensatzung ist vervollständigt durch die Aufnahme von Kosten für Beaufsichtigung, Betreuung der Obdachlosen in den Unterkünften durch beauftragte Träger, hier in der Anlage 2 ersichtlich. Grundlage bildet ein öffentlich rechtlicher Vertrag seit dem Jahr 2011 mit der Diakonie.

Die Verwaltungskosten seien ebenfalls zu berücksichtigen als öffentliche Einrichtung.

Aus der Kalkulation ergeben die Ausgaben einen Tagessatz von 11,40 EUR pro Platz und 342,00 EUR pro Platz im Monat.

Da der Landkreis bedürftigen Personen nach dem § 22 SGB II (Sozialgesetzbuch)

344,00 EUR pro Person bis 50 qm² Wohnfläche erstattet, ist der Tagessatz als Durchreichposten zu sehen. Auch bei Nichtauslastung der vorgehaltenen Plätze, entstehen die Kosten. Herr Vogler bittet um Zustimmung, der an die Realkosten der Obdachlosenunterkünfte in Burg, angepassten Gebührensatzung.

Nach Ausschluss weiterer Fragen, bittet Herr Engel um Abstimmung dieser Beschlussvorlage.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0