Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Der Berichterstatter Herr Tippelt führt kurz die Thematik des Schulwegsicherungskonzeptes auf. Ergänzend fügt er hinzu, dass einstimmig in den Gesamtkonferenzen der Schulen, den Ortschaftsräten und dem Kulturausschuss, den Maßnahme Plänen zugestimmt wurde.

Finanzielle Auswirkungen sind angegeben, welche dies wären, bemerkt Herr Engel.

Einzelkosten seien nicht einschätzbar und Sache des Umgangs betont Herr Tippelt. Die einzelnen Maßnahmen des Konzeptes müssen im Haushaltsplan aufgestellt werden. In der Aufgabenstellung der Grundschulen sind die Schulwegpläne zugeordnet.

Frau Scheppe unterstreicht, in der August-Bebel-Straße/ Friedensstraße schnell zu handeln. Die Stadt ist in die Pflicht zu nehmen. Herr Vogler stellt heraus, bei beschädigten, hier zwei geteilten Baukörpern, ist als Bauordnungsbehörde der Landkreis Jerichower Land zuständig. Wenn aufgrund eines beschädigten Baukörpers ein Schaden eintritt, durch eine über maßen ausgedehnte Sonderrechtsnutzung, kommt ein Ordnungswidrigkeiten Verfahren in Betracht. Der Landkreis ist einzubeziehen. Ein Problem, stellt der derzeitige Eigentümerwechsel dar. Das zweite Problem, stellen die Radfahrer in der Schartauer Straße dar. Herr Vogler habe bis zum Innenminister geschrieben. Das Innenministerium habe daraufhin auf das Ordnungsamt verwiesen. Dies sei nicht die richtige Vorgehensweise, betont Herr Vogler. Er sei selbst zutiefst enttäuscht, dagegen nicht vorgehen zu dürfen. Selbst nicht einmal in den Parks. Herr Vogler versichert, in der Problematik weiterhin konsequent an Problemlösungen zu arbeiten. Die Verantwortung liege nicht allein bei der Stadtverwaltung.

Herr Tippelt verweist auf Ausweichmöglichkeiten, die Schule zu erreichen. Von der Bushaltestelle Ecke Gorkistraße beispielsweise, die Clausewitz Schule zu erreichen, ist es ein um ungefähr fünfzig Meter verlängerter Schulweg.

Eine provisorische Variante dürfe nicht als Dauerobjekt akzeptiert werden, vervollständigt Herr Engel.

Frau Scheppe stellt explizit heraus, als Ausweichschulweg würde auch die Oberstraße benutzt. Sie unterstreicht, eine Veränderung müsse zeitnah geschehen und nicht in fünf Jahren.

Bei Ordnungswidrigkeiten gegen Sondernutzungsrechte seien Strafmaßerhöhungen und strikte Bußgeldverfahren durchzuführen, hebt Herr Vogler mit Nachdruck hervor. Bei Eigentümerwechsel ist der Veräußernde nach wie vor in der Pflicht, sich an das Sondernutzungsrecht zu halten.

Herr Endert fügt ein, sichere Wege, sei Sache des Landkreises und bedarf einer Gesetzesänderung. Bezugnehmend auf das Problem in der Schartauer Straße, solle die Ampel und der Kegel entfernt werden um die Straße zu öffnen.

Ob es aus dem Blickwinkel des Öffentlichen Personen Nahverkehrs heraus, Betrachtungen hinsichtlich des sicheren Schulweges gegeben habe, möchte Herr Patté wissen. „Es sind nicht immer alle Schulwege direkt mit dem ÖPNV Verkehr verbunden“, meint er.

Herr Tippelt berichtet, wie in den einzelnen Ortschaften der Öffentliche Personen Nahverkehr an die Schulwege angebunden sei. In der Ortschaft Reesen ist mit dem ÖPNV vereinbart worden, die Kinder so abzuholen, dass eine Querung der Bundesstraße 1 unterbleiben kann.

Herr Endert verweist auf die Abfahrtzeiten und Haltezeiten, beispielhaft in Körbelitz an der Kirche und in Gerwisch an der Schule. Diese müsse man dringend überarbeiten.

In der Arbeitsgruppe Schulwegsicherung sei der ÖPNV Jerichower Land mit vertreten, er wisse die Busfahrzeiten, es seien keine Probleme ersichtlich gewesen, meint Herr Tippelt. Bezüglich der Zeiten hinsichtlich der Erreichbarkeiten, der Haltestellen, der Busfahrzeiten sind keine Probleme innerhalb der Arbeitsgruppe festgestellt worden, betont er.

Herr Endert möchte ergänzen, dass es an der Schleuse Ihleburg keine Haltestelle, aber zwei Schulkinder gibt.

Herr Engel dankt für die Mühe bei der Erarbeitung dieses Schulwegsicherungskonzeptes und bittet darüber abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

1

Enthaltung:

1