Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Herr Wagener merkt zur Beschlussvorlage an, dass dieser das Aufstellungsverfahren der 10. Änderung weiter fortführt. In seinen weiteren Ausführungen bezieht er sich auf die geänderte Planzeichnung (Anlage 1) mit leicht geänderten Inhalten, nämlich die Darstellung des Windeignungsgebietes als Ergebnis der Entwurfserarbeitung des regionals Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg. Hier gab es aufgrund des beklagten Inhalts des Entwurfes des Regionalen Entwicklungsplanes zu Windeignungsgebieten Korrekturen durch die Festlegung von neuen Kriterien und der verschärften Diskussion. Über die Windeignungsgebiete ist das Ziel der Raumordnung in diesen Teilbereichen für die Gemarkung Reesen konkretisiert wurden. Entwürfe von regionalen Entwicklungsplänen sind schon Ziele der Raumordnung. Die Stadt folgt hier dem Entwurf und sind zur nachrichtlichen Übernahme dieser Fachplanung verpflichtet und reduzieren daher die Darstellung des Windeignungsgebietes. In seinen weiteren Ausführungen bezieht er sich nunmehr auf die Anlage 1 der Beschlussvorlage, wo im oberen Bereich die alte Darstellung und im unteren Bereich die neue zu sehen ist. Das Windeignungsgebiet rückt von der Ortslage Reesen etwas weg und reduziert sich auf den Verlauf unterhalb des Ziegelsdorfer Weges. Zum Verfahren führt Herr Wagener aus, dass die Stadt die Möglichkeit hat, bei geänderten Inhalten nach Entwurfsbearbeitung die Zeit der durchzuführenden öffentlichen Auslegung zu verkürzen und der Stadtrat durch Beschlussfassung bestimmt, dass das Vorbringen von Stellungnahmen auch nur zu den hier geänderten Inhalten zulässig ist. Eine Einschränkung, um Wiederholungen von Argumenten und Sachfragen bei diesen Planverfahren in der Bauleitplanung abzuregeln. Vorab bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zu anderen Inhalten abzugeben und jetzt gibt es eine Änderung. Hier lässt der Gesetzgeber zu, dass, wenn es sich nur um kleinräumige Änderungen handelt, nur zu diesen eine Stellungnahme abgegeben werden muss. Dies ist zulässig, damit ein zügiger Verfahrensabschluss gefunden werden kann. Es betrifft inhaltlich und auch thematisch eine Einschränkung für die durchzuführende Auslegung und die dazu vorzubringenden Stellungnahmen.

Herr Engel stellt fest, dass Anfragen nicht vorliegen und lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis Bau- und Umweltausschuss:

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltung:

2

Abstimmungsergebnis Wirtschafts- und Vergabeausschuss:

Ja:

7

Nein:

2

Enthaltung:

0

Abstimmungsergebnis Ortschaftsrat Reesen:

Ja:

3

Nein:

3

Enthaltung:

0