Sitzung: 19.03.2019 Bau- und Umweltausschuss
Herr Feldberg von den Stadtwerken Burg stellt das Leuchtenkonzept zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung im Sanierungsgebiet anhand der PowerPoint – Präsentation vor. Das Konzept befindet sich seit einem Jahr, in Anbetracht des Klimaschutzes, in Arbeit. Ziel des Konzeptes sei es, die Beleuchtung auf umweltbewusste und Energie sparende LED Beleuchtung sukzessiv umzustellen.
Die Präsentation ist diesem Tagesordnungspunkt in der Anlage 1 beigefügt.
Für die Umsetzung des Konzeptes laufen die Ausschreibungen. Im Gewerbegebiet und in Burg Süd wird weiterhin auf LED Technik umgestellt.
Im Sanierungsgebiet gilt der Slogan „Burg in neuem Licht“. Es werde mit dekorativen Leuchten und Lichtfarben gearbeitet um die Attraktivität der Stadt und die Kaufkraft zu fördern.
Die technischen Leuchten sind zweckorientiert auf den Hauptstraßen anzuwenden. Die alten, zum Teil aus den fünfziger und sechzieger Jahren stammenden Strommasten sollen umgerüstet und modernisiert werden.
Die vorausgewählten Leuchten sind auf der Karte in Quartieren zusammengefügt. Der überwiegende Teil der Leuchten sind in neutralem, weißen Licht 4000 Kelvin verbaut. Im Sanierungsgebiet würden alle Leuchten mit warmer Lichtfarbe von 3000 Kelvin ausgestattet um einen behaglichen Charakter zu fördern. Der vor zwei Jahren, in den Stadtwerken, stattfindenden Bauausschusssitzung, definierte Leuchtenkatalog beinhaltet, die jetzt ausgeschriebenen Leuchten.
Ein Teil der Leuchten seien bereits im Stadtgebiet und den Ortschaften verbaut und wiederzufinden. Demnach befinden sich ca. siebenhundert bis achthundert Lichtpunkte in der Innenstadt. Um eine Innenstadt zu prägen, wäre es wünschenswert, den dekorativen Part etwas auszuweiten, wie auf der Karte ersichtlich. Drei dekorative Leuchtentypen sind definiert. Auf der Karte ersichtlich, der Altstadtstilbereich, gelb markiert mit Altstadtleuchten um den Wasserturmbereich erweitert, den Bereich der dekorativen Pilzleuchten sowie die Bereiche in denen die Bogenleuchte rot/violett in der Karte dargestellt, einzusetzen ist. In der zweiten Jahreshälfte würden die Stadtwerke gerne ausschreiben um vor der der dunklen Jahreszeit mit dem Umbau beginnen zu können.
Der Ausschussvorsitzende Herr Engel bedankt sich für den Vortrag und die bereits erfolgten Lampenausbaumaßnahmen.
Herr Patté fragt, ob westlich der Brückenstraße zur Bergstraße am Weinberg entlang führend, es ein Versehen sei, die bereits bestehenden Stilleuchten gegen neue Altstadtstilleuchten laut Karte zu ersetzen. Er hoffe die einst zur Landesgartenschau angeschafften Leuchten bleiben im Bestand. Zumal diese mit Fördermitteln angeschafft worden sind.
Die Brückenstraße solle im altstädtischen Stil Beachtung finden.
Weiterhin möchte er wissen, ob der Parkplatz in der Zerbster Straße, da er sehr dunkel sei, konzeptionell mit bedacht wurde.
Herr Feldberg bedankt sich für die Hinweise. In der Grünstraße sind versehentlich Bogenleuchten eingezeichnet. Der Parkplatz gehöre mit zum Beleuchtungsvertrag zwischen Stadt und Burg Energienetzen GmbH. Vor dem Winter soll ausgebaut werden.
Herrr Patté betont, es möge bitte die Brückenstraße als Altstadt bedacht werden, da eine Pilzleute dort nicht gut platziert sei.
Herr Wagener führt auf das Sanierungsgebiet mit vorhandener Fördermittelbindung für, mit Beleuchtungsanlagen fertiggestellter Straßen, zurück. Es sei festzuhalten, dass hochwertige Kandelaber installiert worden sind. Er schlägt vor, für die hochwertigen Stadträume, eine Variante zu wählen, die Energieeinsparungen erreichen ohne Erneuerung der kompletten Leuchte durch Einbau von Energiesparleuchtmitteln in vorhandene Leuchtkörper. Somit bleibe das stilvolle Erscheinungsbild unverändert, die Erhöhung der Lichtintensität werde jedoch erreicht.
In Betracht der Fördermittelbindung sind diese erbauten Lampen zu erfassen, zu bewerten und den Stadtwerken zuzuleiten um eine Umrüstung auf den vorhandenen Lampenkörper zu ermöglichen.
Herr Feldberg fragt nach der Fördermittelbindung, ob es bauliche Veränderungen geben dürfe.
Es sei davon auszugehen, dass die Fördermittelmaßnahme die komplette Straße umfasst beschreibt Herr Wagener. Jegliche baulichen Veränderungen sind mit der Fördermittelbehörde abzustimmen. Im Breiten Weg beispielsweise, sind die Lampenköpfe durch Altstadtleuchten zu ersetzen. Das gestalterische Konzept sei noch nicht zufrieden stellend.
Herr Grohmann meint, eine Nachrüstung erweise sich als schwierig. Eine Komplettsystemlösung wird von den Stadtwerken favorisiert, welche sich aus der Angebotspalette ergibt. Eine Komplettlösung wäre eine angenehmere Handhabe.
Herr Feldberg pflichtet dem Wunsch der Verwaltung bei, eine mit Fördermitteln behaftete sanierte Strecke nicht unnötig zu erneuern. Es ist zu prüfen, die Kompatibilität der alten Leuchten mit der neuen Leuchttechnik. Er plädiere für eine vernünftige Investition zu Anfang des Vertrages, schließlich lägen dreizehn Jahre vor uns. Weiterhin ist zu prüfen, wie eine Nutzung der vorhandenen Leuchtkörper mit Umbausätzen technisch möglich sei und in welcher Größenordnung wir uns bewegen.
Wir werden die entsprechenden Straßenzüge laut Katasterauszüge zuarbeiten, befürwortet Herr Wagener den Vorschlag Herrn Feldbergs. Um den Unterschied feststellen zu können, sei es ratsam zwei Lampen zu bemustern. Somit könne einem unrentablen Einbau entgegengewirkt werden.
Herr Feldberg bittet um genaue Definition um wieviel Leuchten, an welchen Standorten und welche Art von Leuchten es sich handelt. Spreche man von ca. achthundert Leuchten oder ca. fünfzig Leuchten.
Herr Engel spricht sich für eine grundsätzliche Anfrage in Bezug auf Fördermittelbindung an das Landesverwaltungsamt, aus. Es ist zu prüfen, ob bei einer Einsparung laut Herrn Feldbergs, von 500.000 KW, ein Bestehen auf die alten Leuchten richtig sei.
Das Sachgebiet Stadtplanung Städtebauförderung werde das
Landesverwaltungsamt bezüglich der Fördermittelbindung anschreiben, versichert Herr Wagener.
Weiterhin möchte Herr Engel wissen, ob die Zuarbeit der von Herrn Feldberg geforderten Definition, welche Lampen in Betracht kämen, erfolgen könne.
Herr Wagener verweist auf den Vertragspartner Burger Energienetze GmbH mit deren Markterfahrungen und Kontakten zu den erforderlichen Herstellern um zu prüfen, welche Produkte gibt es an Leuchteinsätze für die bestehenden Leuchten. Somit könne man die Varianten miteinander vergleichen. Insbesondere sei die Information des Landesverwaltungsamtes bezüglich der Fördermittelbindung abzuwarten. Das handelsübliche Marktsortiment an Lampeneinsätzen, in Form von Mustern müsse mit in die Vorschläge des Leuchtkonzeptes einfließen.
Herr Patté ist der Auffassung, dass sich in der Nicolaistraße eine Lampe mit einem LED-Inlay befinde. Dies sei ihm aufgrund einer veränderten Lichtintensität aufgefallen. Er möchte wissen, ob die LED Lampen in verglaster Form zu beschaffen sind.
Im Breiten Weg stehe ein anderer Lampenstil. Er merkt an, im Lampenkatalog sei nichts ersichtlich. Für diese explizite Straße müsse eine andere Lösung angeboten werden, die dem Charakter der Straße zuträglich ist.
Herr Feldberg pflichtet bei, dass es die Altstadtleuchten auch mit Glaseinsätzen in Matt- und Klarglas gibt. Im Breiten Weg habe man sich an den Leuchten am Rathaus orientiert. Lampen mit einer vierfachen Lampenauslegung mit dekorativen Stil. Die Straße hinunter seien andere Lampentypen zu verzeichnen. Hierzu müsse sich noch Gedanken gemacht werden um dem Charakter gerecht zu werden. Der Bogenleuchtenstil der Zerbster Straße könne aufgegriffen werden. Er werde weiterhin nach Lösungen suchen.
Herr Wendrich spricht sich für eine straßenweise Kontrolle der zu verwendenden Lampen aus. Die sogenannten alten Lampen über welche diskutiert würde, sind nicht alt. Die ältesten Lampen seien maximal zehn Jahre alt. Die eintausend jährige Stadtgeschichte ist zu berücksichtigen.
Herr Ferchland berichtet, an der Zerbster Promenade erstrahlen die Leuchten in der Lichtfarbe Weiß.
Die Zerbster Promenade sei bereits auf LED Pilzleuchte umgerüstet, antwortet Herr Feldberg. Diese passe vom Stil hier nicht, fasst Herr Feldberg zusammen. Sie wurde vor unserer vertraglichen Zusammenarbeit umgerüstet. In der Liste mit Grün bezeichnet, laut Anlage 2. Es sei denn, wir würden explizit aufgefordert, diese durch eine beispielsweise Bogenleuchte zu ersetzen. Sie würde in den in Orange gekennzeichneten Bereich passen.
Herr Engel meint, dies wiederspreche dem Erhalt, der jüngst verbauten Leuchten.
Herr Feldberg äußert sich zustimmend, gemäß Beleuchtungsvertrag erhält jede Lampe in Burg in den kommenden vierzehn Jahren über den Beleuchtungsvertrag eine neue Lampe. Der Lampenaustausch in neue Lampen solle gemäß Vertrag zu Vertragsbeginn erfolgen und nicht zum Vertragsende. Die energieeffiziente Leuchtentechnik bringe somit ab Beginn der Vertragslaufzeit die gewünschten Energieeinsparungen.
Herr Engel meint, die schnellste Lösung sei der Austausch in neue Lampen.
Herr Wagener unterstreicht, die Verwaltung werde eine Liste über unsanierte Straßen im Sanierungsgebiet ausfertigen. Somit ist die Anzahl der Leuchtpunkte ermittelt.
Fraglich ist, bleibt nach dem Austausch der Innenleben der Lampenkörper gegen einen neuen LED Kopf und nach dem Verlegen neuer Kabel, die Technik durch Erhalt des alten Lampengehäuses genug geschützt und trocken. Er stellt nochmals die Frage nach der Bemusterung der wechselbaren Lampentechnik.
Herr Feldberg erwägt, der Beleuchtungsvertrag deckelt die Beleuchtungsaustausch bis zu einer Höchstgrenze, für technische Leuchten, Pilzleuchten und dekorative Leuchten. Entstehe anhand von Sonderwünschen eine zweimalige Investition, blieben die Kosten bei der Stadt, bekräftigt Herr Feldberg.
Dementsprechend müssten die Kosten benannt werden, entgegnet Herr Wagener um dem Stadtrat eine Abwägung zu ermöglichen. Der im Beleuchtungsvertrag enthaltene Passus über das Sanierungsgebiet gestattet uns, eine kleinteilige besondere Entscheidungsfindung zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen, konstruktive Diskussionen seien unabdingbar. Die wirtschaftliche Vertragsgrundlage der Stadtwerke Energienetze GmbH geht von einem Austausch der Leuchtpunkte aus. Der wirtschaftliche Erfolg ist gekennzeichnet durch die Veränderung der Technik. Dagegen sei der Anspruch der Öffentlichkeit auf den Erhalt eines gesamt planerischen Stadtbildes gestellt. Es müsse gebietsweise, dem städtebaulichen Stadtbild entsprechend vorgegangen werden, fordert Herr Wagener auf. Bei eventuellen Mehrkosten möchte er wissen, in welcher Höhe diese entstünden.
Herr Engel fasst zusammen, die Verwaltung arbeite den Stadtwerken eine Aufstellung zu, wieviel Leuchten an welchen Standpunkten umzurüsten sind um eventuelle Mehrkosten auszuschließen. Demnach treffe sich der Ausschuss um über Mehrkosten abzuwägen.
Frau Noack fügt ergänzend hinzu, sie erwarte bis zu dieser Zusammenkunft die Aussagen des Landesverwaltungsamtes über die Dauer der Fördermittelbindung. Diese, durch Herrn Wagener benannten Wertigkeiten, verlangen separate Entscheidungen. Die Anfrage gehe Ende März an das Landesverwaltungsamt.
Herr Engel befürwortet eine Einigung zur Vorgehensweise in dieser Legislatur mit einer kurzen Sondersitzung, anhänglich einer Ausschusssitzung.
Herr Patté regt eine Lampenbemusterung im Altstadtstil mit und ohne Verglasung an.
Herr Feldberg stimmt diesen Vorschlägen zu.
Herr Engel bittet
zusammenfassend zu protokollieren, die Verwaltung listet die unsanierten
Straßen auf, welche Leuchten in Frage kämen. Die Verwaltung schreibt das
Landesverwaltungsamt an, mit der Bitte um Angaben zur Fördermittelbindung der
Straßenbeleuchtung. Die Stadtwerke ermöglichen eine Bemusterung der
Lampenvarianten zum Vergleich.
Alle neun anwesenden
Ausschussmitglieder stimmen dieser zusammenfassenden Protokollnotiz zu.
Abstimmungsergebnis zur Protokollnotiz:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |