Herr Burmester stellt eine Frage zu der Lindenallee. Am 28.08.2019 war Unternehmerstammtisch und da sagte der Bürgermeister, dass eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde und vorgestellt wird. Er fragt, ob die nur für die Lindenallee sei oder auch für die Umgehungsstraße die noch kommt.

Herr Wagener antwortete, dass diese Planung und dieses Vorhaben in der Baulast des Bundes liegen und der Bund das Land Sachsen-Anhalt mit der Planung und der Realisierung beauftraqt wurde.

Herr Wagener sagte, dass es im Bauausschuss eine Vorlage gab, Bebauungsplan 92 in der Paddenmühle, die mit einem Termin in der heutigen Sitzung besprochen werden sollte. Diese Vorlage stand leider nicht auf der Tagesordnung. Deshalb sein Vorschlag, die Vorlage im nicht öffentlichen kurz vorzustellen, so wie sie im Bauausschuss behandelt wurde und dann nach der heutigen Sitzung, zur Sitzung des Hauptausschusses eine 1. Änderung machen. Der Inhalt dieser 1. Änderung ist die Streichung der Terminschiene für die Sitzung heute. Es gibt dann keinen Beschluss zur Vorlage, aber der Wirtschafts- und Vergabeausschuss ist inhaltlich mitgenommen wurden in dieses Verfahren, weil in diesem Verfahren die Entwicklung an der Paddenmühle dahingehend ermöglicht werden soll, das ein Teil einer Firma etabliert werden soll und daneben das Wohnhaus. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes 92 liegt uns vor, die Planzeichnung, Mischgebiet und eine private Grünfläche, blau ist die bebaubare Grundstücksfläche, in der die baulichen Anlagen zu errichten sind. Die Wegeführung ist Niegripper Chaussee Siedlung,  der Abzweig zu „Wand und Boden“. Dahinter befindet sich die Bahnlinie. Veränderungen gab es in der Ausweisung des Mischgebietes, hier wurde eine private Grünfläche ausgewiesen. Die überbaubare Grundstücksfläche wurde neu definiert in diesem Entwurf. Auf Grund der Situation, dass hier die Bahnlinie vorhanden ist, gab es zur Ergänzung und Untersetzung der Festsetzung und der Gebietskategorie ein Immissionsgutachten zur Bahnlinie. Dieses Gutachten bestätigt, dass keine schädlichen Umweltauswirkungen oder Einwirkungen auf das Objekt im Planungsraum von der Bahnlinie ausgehen.