Frau Liebau wurde ein Hinweisblatt übergeben, indem sie auf ihre Amtspflichten nach den §§ 32, 33 und 34 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(KVG LSA) hingewiesen wird.

Frau Liedtke verliest den Verpflichtungstext, den Frau Liebau nachspricht.

Die Verpflichtungserklärung wurde von Frau Liebau mit Angabe des Datums unterschrieben.