Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Herr Wagener sagt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes 50 hat zum Planinhalt eine Erweiterung des Gewerbegebietes für den Bereich Martin-Luther-Straße (Burger Küchen). Weiterhin erfolgt von Herrn Wagener eine inhaltliche Erörterung der Beschlussvorlage.

Der Vorschlag an den Stadtrat lautet, dass die Verwaltung den Anregungen der Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG nicht folgt.


Abstimmungsergebnis zum Vorschlag der Verwaltung, den Anregungen der Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG nicht zu folgen:

Ja:

4

Nein:

1

Enthaltung:

1

Herr Hornung sagt weiter auf der Seite 8 steht die Stellungnahme der Stadt. Er möchte wissen, ob die Stadträte der Stellungnahme folgen können.

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Stadt:

 

Ja:

5

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

Einzelabwägung auf Seite 37 zur Oberimmissionsschutzbehörde

 

Herr Wagener teilt mit, dass die Oberimmissionsschutzbehörde in dieser Sachlage nicht zuständig ist. Sie ist zuständig für Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insofern hat sie sich fachlich geäußert zu dem Sachverhalt, der eigentlich durch Untere Immissionsschutzbehörde beim Landkreis wahrgenommen wird.

Die Bewertung zu dieser Stellungnahme steht auf der Seite 35.

Im Ergebnis der Bewertung wird die Verwaltung der Stellungnahme nicht folgen und bei den Planungsinhalten, so wie in der Planung dargestellt, verbleiben.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung der Stadt Burg beschließt, die Stellungnahme der Oberimmissionsschutzbehörde nicht zu berücksichtigen:

 

Ja:

5

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur Gesamtvorlage 121/2019:

Ja:

5

Nein:

1

Enthaltung:

0