Der Ortschaftsrat stellte fest, dass in § 14 Abs. 4 der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Burg eine 50-jährige Mitgliedschaft möglich ist. Er forderte dies aufzunehmen und stimmte mit dieser Ergänzung ab.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1