Frau Auerbach nimmt Bezug auf das stattgefundene Mittelalterspektakel. In der Parkordnung ist geregelt, dass in den Parks Hunde an der Leine zu führen sind. Nun ist ihre Frage, warum Gäste des Mittelalterspektakels, mit einem kleinen angeleinten Hund der Zutritt verwehrt wurde? Wer hat dies festgelegt, dass auf dieser Veranstaltung keine Hunde erlaubt sind.

Herr Steib sagt, dass es für die Veranstaltungen, die in den Parks und Gärten durchgeführt werden, allgemeine Geschäftsbedingungen gibt. In diesen ist geregelt, dass das Mitbringen von Hunden zu den Veranstaltungen nicht erlaubt ist. Dies hat den Aspekt der Sicherheit und der Sauberkeit.

Herr Engel fragt im Namen von Herrn Burmester zum Stand Feuerwehr in Ihleburg.

Herr Rehbaum antwortet, dass eine Zusammenkunft mit den Vertretern des Ortschaftsrates stattgefunden hat, in der über dieses Projekt und den weiteren Werdegang gesprochen wurde. Das heißt, dass verschiedene Dinge, in der Risikoanalyse Berücksichtigung finden müssen, wie zum Besipiel Einsatzfähigkeit u. a. Diese muss auf einen aktuellen Stand gebracht werden und dazu soll eine entsprechende Ertüchtigung der Risikoanalyse vorgenommen werden. wozu Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Auffassungen der Einsatzfähigkeit der Feuerwehrkameraden insgesamt. Der Ortswehrleiter hat etwas anderes gemeldet als der Ortsbürgermeister. Aufgrund dessen wurde der Ortswehrleiter durch Herrn Vogler aufgefordert, die aktuellen Zahlen nochmals zu prüfen, damit diese Information an das Referat von Herrn Berkling weitergegeben werden kann.

Des Weiteren teilt Herr Rehbaum mit, dass heute ein weiteres Schreiben eines Mitgliedes des Ortschaftsrates und der Freiwilligen Feuerwehr Ihleburg eingegangen ist. Mit diesem Schreiben muss sich die Verwaltung auseinandersetzen, da in diesem völlig andere Standpunkte genannt werden.

Herr Vogler ergänzt, dass die Einsatzzahlen jedes Jahr an das Innenministerium gemeldet werden müssen. Diese werden bei den Ortswehrleitern abgefragt und die gemeldeten Zahlen sind die Grundlage für die Bewertung, ob ein Standort bleibt oder nicht bleibt.

Frau Auerbach nimmt nochmals Bezug auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gärten und Parks und möchte Folgendes wissen:

1. Woher kommen diese?

2. Wo können diese nachgelesen werden und sind diese der Öffentlichkeit bekannt?

Herr Steib antwortet, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der LaGa GmbH übernommen wurden sind und auch so beschlossen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Internetseite der Tourist-Information nachgelesen und auch eingesehen werden. Des Weiteren wird auf jeder Eintrittskarte auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen,

Für die nächste Ausschussschiene wird eine Beschlussvorlage, betreffend der allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorbereitet, so Herr Steib.

Herr Voigt, O. teilt das Ergebnis der Gespräche zur Situation im Krankenhaus zwischen allen Fraktionsvorsitzenden und der Geschäftsführung des Krankenhauses mit. Alle Anwesenden waren der Meinung, dass diese Gespräche halbjährlich weiterhin durchgeführt werden sollten. Des Weiteren informiert er über ein sehr umfangreiches Gespräch mit dem Reginalbeauftragten der Heliuskliniken, an dem auch der Landrat teilgenommen hatte. Durch den Landrat wurde die Meinung des Landkreises und durch Herrn Voigt nochmals die Stellungnahme der Bedenken, die vorgelegen hatten und auch immer noch bestehen, dargelegt.

Herr Rehbaum fügt ergänzend hinzu, dass er vor einigen Wochen zusammen mit dem Regionalgeschäftsführer für die neuen Bundesländer, Herrn Dr. Heumüller und einigen niedergelassenen Ärzten bereits ein Gespräch hatte. In diesem war auch eindeutig zu merken, dass der Krankenhausleitung, Herrn Geschäftsführer Lange es wichtig war, dass der Ruf des Krankenhauses sich verbessert und sich dafür einsetzen werden.

Herr Lauenroth hat zu dem zurückgezogenen Tagesordnungspunkt 9 zwei Fragen. Zum einen möchte er wissen, ob in die Vorplanung die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, wie es der § 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Verbindung mit dem § 15 des analogen Landesgesetzes vorschreibt, mit beteiliget wurden. Sollte es hierüber ein Protokoll geben, bittet er, dieses der Fraktion zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren hätte er eine Auflistung der im Stadtgebiet und in den Ortschaften tätigen Träger der Jugendverbände. Weiterhin nimmt er Bezug auf die Begründung, in der aufgeführt ist, dass ein Objekt als Ersatz für die geschlossene Jugendeinrichtung Siedlung Ost bzw. Fläming. benötigt wird Diese Einrichtungen wurden vom Kreis- Kinder- und Jugendring betrieben. Aus diesem Grund, ist die Fraktion der Meinung, dem Kreis-Kinder- und Jugendring, der durchaus speziell vor einigen Jahren eine ausgezeichnete Jugendarbeit geleistet hat, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Herr Rehbaum antwortet, dass Herr Triebel selbst eingeschätzt hat, dass er  nicht in der Lage ist, die Anforderungen, die der Landkreis an seine Einrichtung stellt, zu erfüllen. Er hat gegenüber der Stadt und Herrn Tippelt geäußert, dass er seine Einrichtung aufgeben wird. Aus diesem Grund ist die Stadt von dieser Auffassung, dass er gute Arbeit leistet, abgekommen. Das Meinungsbild hat sich in den letzten Jahren deutlich nicht mehr so qualitativ entwickelt.

Herr Tippelt ergänzt, dass Herr Triebel in den Vorgesprächen und diesen Standpunkt vertritt er auch heute noch, mitgeteilt hatte, dass er sich an dem Interessenbekundungsverfahren nicht beteiligt und insofern, wie es die Stadt und der Landkreis es noch wünschen, bis die Einrichtung in der Blumenthaler Straße eröffnet wird, den Jugendclub am Flämingsportplatz fortzuführen. Sodann möchte er die Einrichtung schließen.

Herr Patté ergänzt; dass es in keinster Weise ein Alleingang der Verwaltung war. Als Ausschreibungsgrundlage diente auch das Rahmenkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit am Standort ehemalige Freibank - Beschluss des Stadtrates 136/2018.

Herr Rehbaum stellt fest, dass weitere Anfragen und Anregungen nicht vorliegen und beendet den öffentlichen Teil der Sitzung. Der nicht öffentliche Teil wird ohne Unterbrechung fortgesetzt.

Rehbaum                                                                                                          Voß

Vorsitzender des Hauptausschusses                                     Protokollantin