Sitzung: 17.10.2019 Wirtschafts- und Vergabeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 164/2019
Herr Burmester fragt, ob der Stadt neue Anträge auf Erweiterung von Lidl, Aldi usw. vorliegen
Herr Wagener antwortet, dass eine Bauvoranfrage für den Neubau des Lidl-Marktes Anfang des Jahres positiv im Einvernehmen bearbeitet und bereits im Stadtrat behandelt und entschieden wurde. Im Moment liegen keine neuen Anträge vor.
Frau Schnoor hat eine Verständnisfrage. Sie kann aus den Unterlagen nicht erkennen, wo sich die Gartenstraße 11-14 befindet und was dort erweitert werden soll.
Herr Wagener sagt, die Stadt hat davon Kenntnis, dass sich in der Nähe des Planungsraumes ein Wohnblock befindet, der über die Gartenstraße erschlossen wird. Der Eigentümer plant die Errichtung von Aufzügen an dem Wohnblock.
Herr Patté fragt, ob noch rechtlich vorgegangen werden könnte, um dort noch Bäume zu pflanzen.
Herr Wagener sagt, dass die Kommune über den Inhalt der Bebauungspläne entscheiden kann. Wenn die Kommune der Auffassung ist, dass sie Pflanzgebote aussprechen muss, durch Begrünung im Sinne von Hecken, Sträuchern und Bäumen dann kann sie es tun, aber es muss begründet werden. Jede Festsetzung im Bebauungsplan ist städtebaulich zu begründen. Hier gibt es aus der aktuellen Diskussion heraus sicherlich viele Ansatzpunkte aus denen dies eingefordert werden könnte. Allerdings ist es so, dass mit dieser Festsetzung, die zeichnerisch im Plan zu verankern ist, auf der anderen Seite dann natürlich auch Flächen in Anspruch genommen werden, die für andere Zwecke wie z. B. für die Herstellung von Stellplätzen genutzt werden könnten, Das kann aber in der Nutzung des Grundstücks zu Konflikten führen, weil die Wohnungsbaugenossenschaft über die Anordnung der Stellplätze final noch nicht entschieden hat im Sinne des Bauantrages. Das wäre unter dem Vorbehalt der Planung und Überregulierung der privaten Grundstücksnutzung bedenkenswert.
Auf die Frage von Herrn Hornung antwortet Herr Wagener, dass es einen langwierigen Abstimmungsprozess auf der Seite der Lüning GmbH als Betreiber des Marktes intern gab. Des Weiteren mussten Entscheidungen bezüglich Umbau, Abriss und Neubau auf ihrem Grundstück getroffen werden und dann daneben die Wohnungsbaugenossen-schaft mit ihrem Bauprojekt. Final wurde dann hinsichtlich der Gestaltung und Anordnung der Baukörper im Bau- und Umweltausschuss am 14. Mai diesen Jahres.
Herr Hornung hinterfragt, wenn zu diesem B-Plan die Zustimmung vorliegt, ob dann zeitnah eine Veränderung des Objektes geplant ist.
Herr Wagener geht davon aus, wenn dem Unternehmen die Baugenehmigung erteilt wird, sie ihr Vorhaben dann zügig umsetzen wird.
Herr Scharfenort stellt fest, dass weitere Fragen nicht vorliegen und es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |