Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Herr Behrends merkt an, dass er keinen Sinn darin sehe, noch eine Photovoltaikanlage zu errichten. Er könnte sich vorstellen, dort einen Wald anzupflanzen.

Herr Scharfenort sagt, dass sicherlich Gewerbesteuern zu erwarten sind. Seine Frage ist, ob eingeschätzt werden kann, wie hoch diese sein werden.

Herr Wagener antwortet, dass Gewerbesteuern von Unternehmen zu zahlen sind, die ihren Firmensitz vor Ort haben. Es sei man trifft in anderen Fällen Gewinnabführungsvereinbarungen bzw. schließt Verträge über die Zahlung von Gewerbesteuern. Dies wurde bei der Photovoltaikanlage im Bereich der Neuen Kaserne praktiziert. Über die Höhe der Steuereinnahmen kann er keine Aussage tätigen, weil dies dem Steuergeheimnis unterliegt. Die Frage, welche Vorteile die Stadt Burg hat, kann dahingehend beantwortet werden, dass die Stadt Burg der klimapolitischen Verantwortung, die auch im Gesetzbuch steht und die durch die Verabschiedung der klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland gesetzt wurden sind, nach-kommt. Die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen, die durch Landeserlass geregelt ist, bedeutet, dass keine landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden, sondern vorzugsweise auf bereits bebaute oder baulich ehemals genutzte und derzeitig ohne Nutzung stehende Brachflächen zurückgegriffen wird, um dort diese baulichen Anlagen zu errichten. Das zuständige Gremium muss sich dann mit der Fragestellung auseinandersetzen und entscheiden, ob sie diesem Antrag folgt.

Herr Burmester merkt an, in dem Planverfahren ist aufgeführt, dass es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Er geht davon aus, dass die bestehenden Gebäude nicht bleiben werden.

Herr Wagener antwortet, dass mit landwirtschaftlich genutzter Fläche ein baulich genutzter Standort einer ehemaligen LPG gemeint ist. Es wird davon ausgegangen, wenn bei dem Planverfahren über eine Freiflächenphotovoltik gesprochen wird, dass

es sich um eine in erdbodennähe installierte Anlage handelt und nicht nur eine Anlage auf Dächern von baulichen Anlagen. Er geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude abgerissen werden und die Anlage erdbodennah ausgeführt wird.

Herr Scharfenort möchte anmerken, dass aus seiner Sicht die Betreibung dieser Anlagen betriebswirtschaftlich sicherlich sinnvoll ist, aber volkswirtschaftlich trägt es die Allgemeinheit. Aufgrund dessen kann er der politischen Zielsetzung nicht folgen.

Des Weiteren ist er der Meinung, dass auch an die Umwelt gedacht werden sollte und nicht immer an das Klima.

Herr Patté sagt, dass man sich selbstverständlich dort auch eine Anpflanzung von Bäumen nach einer Renaturierung vorstellen könnte, aber die Stadt auf diese Fläche keinen Zugriff hat, da es sich hierbei um eine Privatfläche handelt. Er ist froh, wenn sich der Eigentümer mit einem Investor zusammenschließt, um zu überlegen, wie dieser Standort entwickelt werden kann. Er kann sich nur für die Beschlussvorlage aussprechen, weil der dort bestehende Zustand dadurch geklärt wird.

Herr Hornung fragt, ob mit dem Inverstor auch diese Vereinbarung bezüglich Gewerbesteuerabführung geschlossen werden könnte.

Herr Wagener sichert diesbezüglich eine Prüfung zu und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt über das Ergebnis berichten.

Auf die Frage von Herrn Burmester, ob die Möglichkeit besteht, dies im Bebauungsplan mit zu verankern, antwortet Herr Wagener, ob Steuerzahlungen stattfinden oder nicht regelt nicht der Bebauungsplan.

Herr Behrends fragt, ob die Stadt einen Zugriff auf dieses Gelände hat und die Möglichkeit eines Kaufes besteht, um einen Wald anzulegen..

Herr Wagener äußert, dass die Stadt gerade den Haushalt 2020 aufstellt. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird es nicht möglich sein, beliebig Ausgaben in der Grundstücksbevorratung zu tätigen. In den kommenden Jahren werden diese Reserven auch nicht gesehen, so dass die Stadt nicht beabsichtigt, Grundstücke zu erwerben, um diese wieder zu bewalden.

Herr Scharfenort stellt fest, dass weitere Anfragen nicht vorliegen und es erfolgt die Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

1

Enthaltung:

1