Sitzung: 12.03.2020 Umweltausschuss
Vorlage: 038/2020
Herr Wagener teilt den Ausschussmitgliedern die Verfahrenweise seitens der Verwaltung bei Abwägungsbeschlüssen mit. In seinen weiteren Ausführungen geht Herr Wagener auf die der Beschlussvorlage beigefügten Anlage ein und merkt an, dass in dieser redaktionelle Fehler aufgetreten sind, die aber angepasst werden.
Herr Wagener nimmt Bezug auf die Seite 3 der Anlage, ob das Einverständnis vorliegt, die Behandlung der eingegangenen Einzelstellungnahmen so vorzunehmen und durchzuführen, wie es die Verwaltung in der Anlage zum Beschluss-Nr. 038/2020 vorschlägt.
Auf jede Stellungnahme, so Herr Wagener, wird er noch einzeln eingehen und die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen.
Herr Hornung stellt die Seite 3 zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Bezüglich des angesprochenen Problems Detershagener Weg von Herrn Lauenroth sagt Herr Wagener, dass hier auf zwei Ebenen gearbeitet wird. Zum einen den Erschließungsvertrag und eine vertragliche Ebene, die regeln wird, dass der Bauträger sich vertraglich verpflichtet, den Detershagener Weg in diesem Abschnitt nicht zu befahren. Die zweite Ebene ist, dass über den Fachbereich Recht und Ordnung eine straßenverkehrsrechliche Anordnung erlassen wird, die das Befahren des Detershagener Weges mit Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen unterbindet. Dabei müssen aber Notwendigkeiten für gewerbliche Anlieger berücksichtigt werden.
Herr Lauenroth sagt, dass seiner Fraktion dabei die Festsetzung der 7,5 Tonnen stört. Den Bürgern wurde zugesagt, dass die Stadt dafür Sorge trägt, ein Schild aufzustellen, gesperrt für LKW. Im letzten Satz ist formuliert, dass beabsichtigt ist, eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu erwirken, vor Beginn der Erschließungsarbeiten. Für ihn ist eine Absichtserklärung keine Verpflichtung. Aus diesem Grund sollte dort eine konkretere Formulierung gewählt werden, nämlich, dass die Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet erst beginnen, wenn die straßenverkehrsrechtliche Anordnung vollzogen ist.
Auf die Frage von Herrn Hornung, ob eine Umformulierung machbar wäre, merkt Herr Wagener an, dass dies möglich ist. Dass für LKW grundsätzlich eine Sperrung erfolgen sollte, davon hatte Herr Wagener keine Kenntnis.
Wenn der Wunsch seitens der Fraktion AfD/FWG Endert besteht, wird die Beschlussvorlage so umformuliert und im Hause geprüft, ob dies so umgesetzt werden kann, so Herr Wagener.
Herr Hornung stellt die Seite 8 mit den vorgetragenen Änderungen, unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr Wagener nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten und gibt Erläuterungen.
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung lautet, dass ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden soll. In diesem städtebaulichen Vertrag soll eine vollständige Kostenübernahme durch den Vorhabenträger der ggf. von Dritten gegenüber der Stadt berechtigt geltend Schadensersatzforderungen vereinbart werden. Diese Schadensersatzforderungen könnten infolge der nachteilig auf die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen wirkenden innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 103 festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen A3 und A4 entstehen.
Diese Durchführung dieser Maßnahmen geht auf die Rechtsgrundlage der Bebauungsplansatzung zurück. Die Bebauungsplansatzung verabschiedet die Stadt Burg. Die Stadt setzt den rechtlichen Rahmen, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden.
Herr Lauenroth äußert seine Bedenken dahingehend, dass er durch die Anpflanzung eine Gefahrenquelle für den Straßenverkehr an dieser Stelle sieht, im Hinblick auf den zu erwartenden Wildwechsel.
Herr Hornung stellt die Seite 18 zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr Wagener gibt Erläuterungen zur Stellungnahme des Ehle/Ihle Verbandes.
Die Beschlussempfehlung ist, dass dem Vorhabenträger aufgegeben wird, dass mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro anzuweisen, den Planentwurf um die zeichnerische Festsetzung eines 5 m breiten Unterhaltungsstreifens zur Gewässerpflege für den nördlichen Teil des Flurstücks 102 der Flur 12 der Gemarkung Niegripp parallel zum Verlauf des Gewässers Heixtergraben, nachzubessern.
Herr Hornung lässt über die Seite 23 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr Wagener gibt Erläuterungen zur Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land und geht hier speziell auf die Seite 41 Nr. 1 bis 4 ein. Diese sieht die Stadt als übernahmepflichtig in die Planung an. Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, dass mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro anzuuweisen, diese Veränderungen im Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
Herr Lauenroth geht auf die Seite 33 ein. Hier hat die Naturschutzbehörde Hinweise gegeben, die Anwuchs- und Entwicklungspflege auf einen Zeitraum von fünf Jahre festzusetzen. Das hat den Hintergrund, dass derjenige animiert werden soll, seine Inpflegemaßnahmen vollumfänglich nachzukommen. Er empfiehlt, die Empfehlung der Naturschutzbehörde so mit in die Beschlussvorlage aufzunehmen,
Herr Wagener sagt, dass dies in die korrigierte Anlage mit aufgenommen wird.
Herr Hornung bittet um Abstimmung mit der vorgetragenen Ergänzung von Herrn Lauenroth.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr Hornung stellt die Gesamtvorlage 038/2020 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |