Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm Herr Wagener die Berichterstattung. In seinen Ausführungen wies er darauf hin, dass die o.g. Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 103 in der Zeit vom

2. Januar 2020 bis zum 3. Februar 2020 öffentlich auslag.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage – Seite 3

Zur weiteren Behandlung der Beschlussvorlage schlug er folgende Empfehlung vor:

Der Ortschaftsrat Niegripp beschließt die Behandlung der nachfolgenden Beschlussvorlage einschließlich der Behandlung der eingegangenen Einzelstellungnahmen so vorzunehmen und durchzuführen, wie es die Verwaltung in der Anlage zum Beschluss-Nr. 038/2020 vorschlägt. Eine Übersicht über die Erforderlichkeit einer Beschlussfassung der Einzelstellungnahmen ist im Inhaltsverzeichnis dargestellt.

5 Ortschaftsräte folgten der Empfehlung

Anlage – Seite 4

Stellungnahme von Anliegern des Detershagener Weges:

Der Vorhabenträger wurde über die Befürchtungen der Anlieger, nämlich eine Überlastung des Detershagener Weges während der Erschließungsarbeiten, informiert. Es wurde vertraglich vereinbart, dass ein Fahrverbot für Transportfahrzeuge für den gekennzeichneten Bereich festgelegt wird. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Stadt Burg ausgestellt.

Eine weitere Behandlung dieser Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Anlage – Seite 6/7

Stellungnahme einer Anliegerin aus der näheren Umgebung:

Hier wurde eine Begrenzung der Anzahl der Wohngebäude gefordert, um die Infrastruktur des Ortes (Kita/Grundschule) nicht zu überlasten. Weiterhin wurde auf zu erwartende Probleme bei der Ableitung des Niederschlagswassers vom Heixtergraben in den Altkanal hingewiesen. Diese Problematik wird dem Unterhaltungsverband Ehle-Ihle vorgestellt, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Die anwesende Schulleiterin gab zu bedenken, dass bereits jetzt die Kapazität der freien Hortplätze sowie der Schulplätze begrenzt ist. Dem entgegnete Herr Wagener, dass vom zuständigen Fachamt der Stadtverwaltung gem. Schulentwicklungsplanung ausreichend freie Kapazitäten genannt wurden.

In der ausführlichen Begründung zu diesen Sachverhalten geht hervor, dass keine Änderung des

B-Planes erforderlich ist. Somit bedarf die Stellungnahme keiner weiteren Behandlung.

Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Anlage – Seite 8

Der Ortschaftsrat beschließt die Behandlung der nachfolgenden Beschlussvorlage einschließlich der Behandlung der eingegangenen Einzelstellungnahmen so vorzunehmen und durchzuführen, wie es die Verwaltung in der Anlage zum Beschluss-Nr. 038/2020 vorschlägt. Eine Übersicht über die Erforderlichkeit einer Beschlussfassung der Einzelstellungnahmen ist im Inhaltsverzeichnis dargestellt.

            5 Ortschaftsräte folgten der Empfehlung

Anlage – Seite 18

Gemäß der Wertung auf der Seite 16 ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem eine vollständige Kostenübernahme durch den Vorhabenträger bei vorliegenden Schadensersatzforderungen durch Dritte infolge der nachteilig auf die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des B-Planes 103 festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehen.

            5 Ortschaftsräte folgten der Empfehlung

Anlage – Seite 23

Die Hinweise des Unterhaltungsverbandes Ehle/Ihle werden aufgenommen. Im Planentwurf ist ein

5 m breiter Unterhaltungsstreifen parallel zum Heixtergraben zur Gewässerpflege festzulegen.

            5 Ortschaftsräte folgten der Empfehlung

Anlage – Seite 28 – 41

Die Hinweise aus der vorliegenden Stellungnahme des Landkreises werden aufgenommen und der Vorhabenträger wird beauftragt, das Planungsbüro mit der Einarbeitung der Änderungen gem. der auf der Seite 41 aufgeführten Beschlussempfehlung zu beauftragen. Der überarbeitete Entwurf wird dann nochmals zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

            5 Ortschaftsräte folgten der Empfehlung

Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II“ – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp

Hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) und die erneute Durchführung einer öffentlichen Auslegung – Vorlage 038/2020


Abstimmungsergebnis:

Ja:

5

Nein:

0

Enthaltung:

0