Sitzung: 04.06.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 059/2020
Herr Rehbaum erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Lauenroth sagt,
dass die betreffende Teilfläche sowie das Wohngebiet südlich des Detershagener
Weges (TOP 21) die Randbereiche des ehemaligen Tagebaues sind. In dem
Abschlussbetriebsplan sind in der Regel Planungsvorgaben zur Entwicklung dieser
Flächen enthalten und seines Wissens nach in diesem Bereich als
Sukzessionsflächen. Gibt es darüber Erkenntnisse, ob es so ist? Wenn ja, würde
eine Bebauung diesen Entwicklungszielen nach Auffassung seiner Fraktion dann
entgegenstehen.
Herr Rehbaum äußert, dass dies korrekt ist. Aus diesem Grund werden Bebauungspläne aufgestellt, um genau die Nutzungsmöglichkeiten dieser Flächen zu verändern. Dies wird auch in Abstimmung mit allen zuständigen Behörden, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde getan. Die Entlassung des Gebietes aus der Bergaufsicht spielt sicherlich auch noch eine Rolle. Das sind alles Dinge, die noch nicht ganz abgeschlossen sind, aber grundsätzlich gegeben sind. Die wichtigste Erkenntnis für ihn an der Stelle ist, dass diese Ausgleichsmaßnahmen, die gebracht werden mussten, für den Eingriff in die Natur und Landschaft durch Abgrabung des Kieses in Ökopunkte zusammen gerechnet werden und es besteht ein erheblicher Ökopunkteüberschuss. Dies ist seines Wissens nach seitens der Unteren Naturschutzbehörde auch anerkannt. Dies ist der Verfahrensgegenstand.
Weitere Nachfragen liegen nicht vor und Herr Rehbaum lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |