Die Stadträte Herr Engel, Herr Ruth, Herr Wendrich, Herr Nielebock, Herr Weber,

Herr Huchel, Herr Ferchland, Herr Schulz, Herr Patté, Herr Dietrich unterliegen gemäß

§ 47 Kommmunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem Mitwirkungsverbot und begeben sich in den für die Zuschauer bestimmten Teil Sitzungssaales.

Ausführungen von Herr Rehbaum zur Beschlussvorlage und Begründung der

2. Änderung.

Herr Klapper bittet um Erklärung zum Mitwirkungsverbot. Herr Rehbaum beantwortet die Anfrage.


Die Stadträte nehmen wieder an der Beratung und Abstimmung teil.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

16

Nein:

2

Enthaltung:

0