Herr Wagener erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass es keine wesentlichen Änderungen zum Planverfahren gab. Auf ein Gutachten muss noch gewartet werden, nämlich zur Situation des in räumlicher Nähe vorhandenen Gewinnungsbetriebes und Betonwerkes und der Abfallbehandlungsanlage (Gilde). Der Landkreis regte hier ein Gutachten zur Emissionssituation an, dass eine Sicherstellung erfolgt, dass die der Werte der DIN 1805 nicht überschritten werden. Sollte das Gutachten negativ ausfallen, muss eine Reaktion vom Planer erfolgen. Das Gutachten wird den Sitzungsunterlagen nach Erhalt hinzugefügt.

Herr Dr. Hennig fragt nach, ob das Gebiet hinter der Bahn dann allgemeines Wohngebiet werden soll. Herr Wagener führt dazu aus, dass es nur den geltenden Bereich betrift, den der Investor geplant hat.

Herr Endert merkt an, dass er dem Antrag nicht zustimmen kann, da das Gebiet immer unter Wasser stehe.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

2

Enthaltung:

1