Sitzung: 03.09.2020 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 116/2020
Hr. Wagener erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass es keine wesentlichen Änderungen zum Planverfahren gab. Auf ein Gutachten muss noch gewartet werden, nämlich zur Situation des in räumlicher Nähe vorhandenen Gewinnungsbetriebes und Betonwerkes und der Abfallbehandlungsanlage (Gilde). Der Landkreis regte hier ein Gutachten zur Emissionssituation an, um eine Sicherstellung der Werte der DIN 1805 nicht überschritten werden. Sollte das Gutachten negative ausfallen, muss eine Reaktion vom Planer erfolgen. Das Gutachten wird den Sitzungsunterlagen nach Erhalt hinzugefügt.
Hr. Willy fragt an, ob der Lärm der Eisenbahn mit berücksichtigt wird und fragt an, ob Bushaltestellen vorhanden sind. Hr. Wagener führt aus, dass die Bushaltestelle Richtung Gilde ca. 150 m entfernt ist. Die PNV-Verbindung ist gegeben.
Hr. Lauenroth nimmt Bezug auf die Tabelle zur Ausgleichsbewertung. Er ist der Auffassung, dass negative Auswirkungen ausgeglichen werden müssen und fragt an, warum anstatt 4 nur 3 Bäume gepflanzt werden.
Hr. Wagener nimmt Bezug auf den Abwägungsvorgang, der in jeder Planung vorzunehmen ist und dieser entscheidet über die Wertung und Wichtung der Belange. Der Ausgleich muss nicht zu 100 % erfolgen, das ist auch bundesverwaltungsgerichtlich ausgeurteilt. Wenn der Ausgleich nicht vollständig erfolgt, muss das in der Planung begründet werden. Er nimmt die Frage nochmals mit auf und wird den Vorhabenträger diese Frage stellen. Die Vorgehensweise ist aber korrekt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |