Herr Engel teilt mit, dass im Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt wurde Vorschläge zu erarbeiten bezüglich dem Thema Verschotterung von Vorgärten. Hierzu hat Herr Wagener eine Vorlage erarbeitet. Er hat diese ausführlich erläutert. Die Fraktionen sollen nun darüber diskutieren und sodann soll ein gemeinsames Meinungsbild erstellt werden, fügte Herr Engel sodann noch an. Herr Wagener teilte weiter mit, dass intern abgestimmt wurde, dass die Planungsentwickler in den jeweiligen Verfahren zu dieser Thematik befragt werden, wie sie dazu stehen. Er teilte weiter mit, dass abgestimmte Bebauungspläne übernommen werden können. Herr Wagener wird über die Gespräche mit den Planungsentwicklern informieren.

Herr Dr. Hennig fragt nach, ob es eine prozentuale Regelung zur Versiegelung des Baugrundstückes gibt. Weiter fragt er nach, ob eine Verschotterung zur Versiegelung zählt. Herr Wagener teilt dazu mit, dass die prozentuale Regelung noch besteht und teilt weiter mit, dass die Verschotterung nicht zur versiegelbaren Fläche zählt. Herr Dr. Hennig frag weiter nach, ob diese Regelung kontrolliert wird. Herr Wagener führt dazu aus, dass die Einhaltung der Grundflächenzahl Teil der Baugenehmigung ist. Bei den Freistellungsverfahren, wo keine Baugenehmigung existiert, muss der Bauherr bzw. Entwurfsverfasser erklären, dass alle öffentlichen Vorschriften eingehalten werden.

Herr Schmidt teilt mit, dass in der Kapellenstraße/Kapellenberg der Blindenleitstreifen geändert werden müsste, weil dieser unter Bänken verläuft und an einem Haus endet.

Herr Endert teilt mit, dass in der Wilhelm-Kuhr-Straße 3 a-e die Feuerwehrzufahrt ständig zugeparkt ist. Hier sollte kontrolliert werden. Weiter teilt er mit, dass in Ihleburg, Neuer Breiteweg, die Fläche zugeparkt ist. Er bittet dort Halteverbote einzuführen. Er leitet die Bilder an Frau Liebthal weiter.

Herr Voigt spricht den Fußgängerweg vom Krankenhaus zur Roten Mühle an. Diesem muss sich angenommen werden. Weiter teilt er mit, dass im Siedlerweg in Schartau ein neues Gebäude entstanden ist und dass es dort Probleme mit Regenwasser gibt. Das Gebäude droht „abzusaufen“. In Schartau erfolgt keine Niederschlagsentsorgung. Er fragt nach, ob das Regenwasser auf öffentlichen Grund geleitet werden kann. Frau Liebthal teilt mit, dass geprüft werden muss, ob dort Leitungen vorhanden sind und dass der Wasserverband in den Ortschaften nicht zuständig ist. Das Grundstück sowie das Problem ist bekannt und es wird nach einer Lösung gesucht.