Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Herr Kurze fragt, ob es zu dieser Beschlussvorlage Nachfragen gibt, daraufhin meldet sich Frau Auerbach und fragt an, wie die personelle Besetzung zustande kam und ob es eine Ausschreibung für die Stelle gab. Herr Rehbaum teilte mit, dass aufgrund von freilaufendem Wild auf Friedhöfen und Ortschaften ein Stadtjäger berufen werden musste. Der „normale“ Jäger hat dazu keine Berechtigung. Herr Burmester stellte die Nachfrage zu den finanziellen Auswirkungen. Herr Vogler teilte mit, dass eine Aufwandsentschädigung von 100 € pro Monat gezahlt wird. Die weiter anfallenden Sonderkosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen, der den Stadtjäger ruft. Herr Lauenroth fragt sodann nach, was mit dem Wildbrett passiert, ob dies veräußert wird. Herr Weber stellt die Nachfrage, ob der Kreisjägermeister angehört wurde. Herr Rehbaum teilte mit, dass der Landkreis und die Untere Jagdbehörde angehört wurde. Herr Kurze fügte noch an, dass der Kreisjägermeister dazu gehört. Herr Vogler teilt mit, dass das Wild in die Tierverbrennungsanlage verbracht wird.

Herr Kurze lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

28

Nein:

  0

Enthaltung:

  2