Frau Liebthal informiert über die Notwendigkeit einer Baumfällung am jetzt zu bauenden ZOB. Sie begründet dies anhand eines Bildes. Es wird vorgeschlagen, dort eine Winterlinde mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wieder zu pflanzen. Sie bittet die Ausschussmitglieder um Zustimmung.

Anhand des Erscheinungsbildes des Baumes kann Herr Lauenroth dem nur zustimmen. Nicht ausreichend ist ihm die Ersatzanpflanzung und diese sollte nochmals überdacht werden. Er nimmt hier u. a. Bezug auf das Bewertungsmodell, welches in Sachsen-Anhalt und auch bundesweit angewandt wird. Anhand dieses Bewertungsmodells könnten die Wertfaktoren für diesen Baum berechnet werden. Er ist sich sicher, dass diese höher sind als die Wertfaktoren für eine Winterlinde mit einem Durchmesser von 7 cm.

Frau Liebthal merkt u. a. an, dass mehrere Baumpflanzungen am neuen Parkplatz vorgenommen wurden und aufgrund dessen bei der Pflanzung der einen Winterlinde geblieben werden sollte, nur eine Kategorie größer.

Herr Lauenroth kann sich damit nicht einverstanden erklären und möchte dies belegt haben.

Frau Liebthal entgegnet, dass Herr Günther dies ausgerechnet hat und sich um einen Baum mit diesem Durchmesser handelt.

Herr Lauenroth fragt, ob diese Berechnung zur Kenntnis gegeben werden könnte. Aufgrund von Unstimmigkeiten zur Berechnungsgrundlage äußert Frau Liebthal, dass dies nochmals berechnet und vorgelegt wird. Sollte man bei der Neuberechnung zu einem anderen Ergebnis kommen, werden natürlich zwei Bäume gepflanzt.

Die von Herrn Wagener zum Umbau, Ausbau und Gestaltung der Ihle werden der Niederschrift als Anlage beigefügt. (Maßnahmepräsentation WRRL ÖD Ihle Wehr Killmey Burg u. Maßnahmepräsentation WRRL GM Strukturverb. Ihle in Burg)

Auf die Anmerkung von Herrn Engel antwortet Herr Wagener, dass er davon ausgeht, wenn es zur Bauausführung kommt, dann die öffentlichen Flächen, so wie sie vorher ausgesehen haben, auch wieder instandgesetzt werden.

Des Weiteren merkt Herr Engel bezüglich der Teilung der Ihle am Breiten Weg an, dass sich für einen Weg entschieden werden sollte. Herr Wagener nimmt an, dass die Entscheidung bereits in der Planung enthalten ist und der nördliche Bereich erhalten bleibt und der südliche Bereich trocken fällt.

Herr Lauenroth sagt, dass vom Abschnitt Killmey bis zur Brücke Badeanstalt er Folgendes anregen möchte, die die Stadt für die Stellungnahme mitnehmen möchte:

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass dieser Mühlengraben möglichst nicht zu verfüllen ist, sondern so zu belassen, so dass sich ein Ruhebereich bilden kann. Die Ihle selbst ist in diesem Bereich auf der Nordseite durch Wohn- und Gartenbebauung gekennzeichnet. Dort sollte angeregt werden, dass der Landesbetrieb am Nordufer Kontrollen durchführt, weil dort regelrechte Kompostberge hineingebaut werden und Grasschnitt abgelagert wird. Das gleiche betrifft die Wasserentnahmen, was wiederum dazu führt, dass unterhalb das Wasserdargebot nicht ausreichend ist.

Herr Patté sagt, wenn der Mühlengraben dann trocken fällt, ist dann in dem Konzept der ökologische Ausgleich bewertet. Das ist vor allem aus dem Grund heraus, dass es keinen Mühlenbetrieb an sich mehr gibt. Ihm würde interessieren, ob dies vom Betrieb betrachtet wurde.

Herr Dr. Vogt würde sich der Frage von Herrn Patté anschließen wollen. Ihm würde interessieren und so wie er Herrn Wagener verstanden hat, wird das gesamte Ihleufer vom Breiten Weg bis zum Untern Hagen und auch die Fläche am Weinberg neu gestaltet. Seine Frage wäre, ob es dann dort Neugestaltungen oder Umgestaltungen der Sachen geben wird, die vor drei/vier Jahren dort neu gebaut wurden. Wie stellt es sich in diesem Bereich dar und gibt es dort eventuell vielleicht auch Rückbauten, wo dann geschaut werden muss, wie es sich finanziell darstellt, fragt Herr Dr. Vogt.

Herr Wagener antwortet, dass sich die Baumaßnahmen wesentlich auf die Gewässersohle beschränken werden mit der Kiesschüttung und mit der Herstellung der Niedrigwasserrinne. Es wird möglicherweise in den Uferbereichen, die sich dafür eignen, punktuelle Anpflanzungen geben, vorzugsweise auf der Südseite. Das jetzt die Böschungsflächen, die im Bereich Weinberg angelegt wurden sind, nachhaltig umgestaltet werden, ist nicht Aufgabe des Landesbetriebes.

Die Ihle ist kein unbekanntes Gewässer für den Landesbetrieb. Er geht davon aus, dass der Landesbetrieb von dem von Herrn Lauenroth Angesprochenen bereits Kenntnis hat. Die Frage von Herrn Dr. Vogt wird so in die Stellungnahme formuliert, dass die Stadt schon an den Erhalt der neugestalteten Flächen Interesse hat.

Herr Möbius (Mitglied des Bau- und Ordnungsausschusses) sagt, dass prinzipiell diese Baumaßnahme nur begrüßt werden kann und wichtig für die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse der Ihle ist. Er unterbreitet den Vorschlag, dass mit IGT gemeinsam mit dem Bau- und Ordnungsausschusses und dem Umweltausschuss eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt und sich der Flussablauf nochmal angeschaut wird. Vor Ort könnte dann nochmals eine Vorstellung erfolgen, um vielleicht dann Einwände und Bemerkungen für die Stellungnahme vorbringen zu können.

Herr Engel sagt, dass er das für den Bau- und Ordnungsausschuss nur befürworten kann.

Herr März (Mitglied des Bau- und Ordnungsausschusses) merkt an, dass diese Maßnahmen aus seiner Sicht sinnvoll sein könnten, aber er es im Moment aufgrund der Corona-Situation zeitlich etwas „eigenartig“ findet. T

Weitere Hinweise und Anmerkungen liegen nicht vor, stellt Herr Hornung fest.

Anhand einer Power-Point-Präsentation gibt Herr Wagener Informationen zum Thema Kiesabbau, hier den Bereich Schartau/Niegripp betreffend. Seit Ende des letzten Jahres gibt es vermehrt Bergwerkrechtseigentümer und dieser hat einen Aufsuchungsbetriebsplan eingereicht und möchte diesen zulassen wollen. Dieser konzentriert sich auf den südlich liegenden Teilbereich des Feldes. Es werden Bohrungen vorgenommen, um die Lagerstätte nochmals zu erkunden. Es ist damit zu rechnen, dass die nächsten Schritte zur Aufschließung eines Tagebaues durch entsprechende Anträge beim Landesamt für Geologie ihren Fortgang nehmen werden. Das bedeutet, dass unter Umständen ein neuer Tagebau entsteht.

Die Ortschaftsräte in Schartau und Niegripp wurden in der letzten Woche darüber informiert.

Herr Lauenroth hinterfragt, ob es sein kann, dass dieses Vorhaben nachträglich eingereicht wurde, weil vor ca. 8 Wochen bereits Arbeiten entlang des Feldweges zwischen Schartau und Niegripp stattgefunden haben.

Herr Wagener bejaht diese Anmerkung von Herrn Lauenroth. Der Betriebsplan wurde am 22. September 2020 zugelassen. Auf Nachfrage von Herrn Lauenroth sagt Herr Wagener, dass die Zulassung ohne Beteiligung der Kommune erfolgt. Bei der Zulassung geht es um die Erkundung und nicht um die Frage, ob es gewollt ist oder nicht, sondern es geht um die Durchführung dieser Maßnahme.

Herr Lauenroth nimmt Bezug auf die Ausführungen von Herrn Wagener, weil er eine andere Auffassung vertritt.

Herr Wagener möchte sich korrigieren, dass es nicht beabsichtigt ist, Bohrungen auszuführen, sondern diese wurden bereits vorgenommen. Diese frühe Stufe dieses bergrechtlichen Zulassungsverfahrens ist eigentlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass nicht vorgesehen ist, dass die Stadt bei der Zulassung von Ausführungsbetriebsplänen die Gremien beteiligt.

Herr Engel merkt an, dass in der Vorbesprechung des Bau- und Ordnungsaus-schusses darüber bereits informiert wurde und die Bitte geäußert wurde, dass heute eine Information erfolgt.

Die Frage von Herrn Engel bezüglich des Kaliabbaus wird von Herrn Wagener anhand von Bildmaterial beantwortet.

Frau Liebthal informiert, dass im Goethepark diverse Ersatzanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern durchgeführt wurden.

Herr Hornung stellt fest, dass seitens der Mitglieder des Umweltausschusses keine weiteren Anfragen vorliegen.