Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Frau Ruhbach informierte zur Beschlussvorlage, dass die Stadtverwaltung durch den Landkreis Jerichower Land als zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hingewiesen wurde, dass die in der Dezembersitzung beschlossene Satzung in § 3 Abs. 3 Satz 2 eine Regelung enthält, die nicht der gesetzlichen Regelung des § 13 Abs. 4 Satz 2 KiFöG entspricht. Hierrauf erfolgte eine Änderung. Satzungsänderung zur Klarstellung und rechtlich eindeutigen Regelung.

Herr Voigt stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0