-          Erschließung/Ausbau Detershagener Weg –

Mit Schreiben vom 19.04.2021 liegt den Ortschaftsräten eine überarbeitete Stellungnahme des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauen vor, in der erklärt wird, dass für die durch Herrn Schrader hergestellte Asphaltschicht des Detershagener Weges keine Beiträge erhoben werden. Sollte die Straße zukünftig jedoch mit Nebenanlagen ausgestattet werden (Gehwege, Begrünung, Oberflächenentwässerung oder Parktaschen), dann unterliegt diese Herstellung dem Erschließungsbeitragsrecht und es werden dafür Erschließungsbeiträge erhoben. Die Stellungnahme wurde vom Ortsbürgermeister verlesen. Auf dessen Nachfrage, ob die verlesene Antwort ausreichend sei, bejahte die betreffende Bürgerin dies.