Sitzung: 05.05.2021 Ortschaftsrat Niegripp
Vorlage: 100/2021
Der
Ortschaftsrat U. Möbius brachte
eindeutig zum Ausdruck, dass er diesem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen
wird. Die gekennzeichneten Flächen des Entwurfs des B-Planes Nr. 107
„Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ sind für eine Wohnbebauung
vollkommen ausreichend. Seine Entscheidung trifft er besonders auch im Sinne
der Mehrheit der Niegripper Bürger/innen.
Die mit 1
gekennzeichnete Fläche (Siehe Anlage – Änderungsantrag zu BV 100/2021) sollte
weiter als Fläche für Freizeit und Erholung ausgewiesen werden, um das Gebiet nicht
zu sehr mit einer weiteren Wohnbebauung zu belasten.
Dem
gegenüber argumentierte der Ortsbürgermeister mit der von allen Ortschaftsräten
im März 2021 einstimmig bestätigten Beschluss-Vorlage Nr. 059/2021, in der die
Lage des Plangebietes bereits festgelegt wurde.
Weiterhin
wies er darauf hin, dass die in der Anlage mit 1 gekennzeichnete Fläche bereits
mit drei Bungalows bebaut ist und kaum anzunehmen ist, dass in diesem Bereich
nachträglich Wohnhäuser errichtet werden.
Herr Möbius stellte den Antrag zur Änderung der
geplanten Wohnbaufläche bzw. Beibehaltung der Sonderbaufläche gem. als Anlage
beigefügtem Änderungsantrag.
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
2 |
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Nein: |
0 |
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Enthaltung: |
1 |
Nach
erfolgter Einarbeitung der Änderungen wird die Beschluss-Vorlage Nr. 100/2021
abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
2 |
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Nein: |
0 |
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Enthaltung: |
1 |
Zur
Vermeidung einer erheblichen Zeitverzögerung als auch einem zusätzlichen
Arbeitsaufwand wird diese Beschluss-Vorlage nicht noch einmal entsprechend der
beschlossenen Änderung neu formuliert, sondern mit dem Anhang zur weiteren
Behandlung in die Ausschüsse gegeben.
