Der Ortschaftsrat U. Möbius brachte eindeutig zum Ausdruck, dass er diesem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen wird. Die gekennzeichneten Flächen des Entwurfs des B-Planes Nr. 107 „Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ sind für eine Wohnbebauung vollkommen ausreichend. Seine Entscheidung trifft er besonders auch im Sinne der Mehrheit der Niegripper Bürger/innen.

Die mit 1 gekennzeichnete Fläche (Siehe Anlage – Änderungsantrag zu BV 100/2021) sollte weiter als Fläche für Freizeit und Erholung ausgewiesen werden, um das Gebiet nicht zu sehr mit einer weiteren Wohnbebauung zu belasten.

Dem gegenüber argumentierte der Ortsbürgermeister mit der von allen Ortschaftsräten im März 2021 einstimmig bestätigten Beschluss-Vorlage Nr. 059/2021, in der die Lage des Plangebietes bereits festgelegt wurde.

Weiterhin wies er darauf hin, dass die in der Anlage mit 1 gekennzeichnete Fläche bereits mit drei Bungalows bebaut ist und kaum anzunehmen ist, dass in diesem Bereich nachträglich Wohnhäuser errichtet werden.

Herr Möbius stellte den Antrag zur Änderung der geplanten Wohnbaufläche bzw. Beibehaltung der Sonderbaufläche gem. als Anlage beigefügtem Änderungsantrag.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

2

Nein:

0

Enthaltung:

1

Nach erfolgter Einarbeitung der Änderungen wird die Beschluss-Vorlage Nr. 100/2021 abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

Ja:

2

Nein:

0

Enthaltung:

1

Zur Vermeidung einer erheblichen Zeitverzögerung als auch einem zusätzlichen Arbeitsaufwand wird diese Beschluss-Vorlage nicht noch einmal entsprechend der beschlossenen Änderung neu formuliert, sondern mit dem Anhang zur weiteren Behandlung in die Ausschüsse gegeben.