Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltung: 4, Befangen: 0

Frau Bohne stellt die Beschlussvorlage vor. Sie möchte die Ausschreibung zur Veräußerung der Stadthalle mit aufnehmen und der Stadtrat soll dieser zustimmen. Der entscheidende Faktor ist der Verkaufserlös, hier ist der Buchwert anzusetzen, der in der Doppik angegeben werden muss. Er beträgt 1.782.176,74 EUR.

Herr Erben bezieht sich auf den Kulturausschuss, dort wurde der zu zahlende Zuschuss präzisiert, der nicht in voller Höhe gewährt werden soll, sondern reduziert auf 30.000 EUR. Frau Bohne berichtigt auf 60.000EUR.

Herr Erben spricht das Veröffentlichungsverfahren an, welches noch einmal Kosten verursacht.

Er gibt zu Protokoll: und meint, so können wir uns das Veröffentlichen eigentlich schenken. Die 3.000 EUR dafür können wir uns sparen. Unter diesen Konditionen einen Verkauf zu realisieren, das wäre ein Neuner im Lotto.

Herr Ruth wollte wissen, ob zur Stadthalle noch eine Bindefrist durch Fördermittel vorliegt.

Frau Bohne ist der Auffassung, diese sei abgelaufen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

3

Nein:

4

Enthaltung:

2