Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Frau  Bohne führt in die Beschlussvorlage ein und gibt die wesentliche Veränderung bekannt. Sie weist darauf hin, dass Vereine laut Richtlinie Zuschüsse beantragen können, wenn die Veranstaltung im öffentlichen Interesse der Stadt liegt. Bis zur Bewilligung des Zuschusses jedoch, müsste der Verein für die Nutzung in Vorleistung gehen.

Frau Bohne bittet zu beachten, dass nur ein Zuschuss gezahlt werden kann, wenn die Stadt über einen genehmigten Haushalt verfügt.

Herr Jerkowski verweist auf die durchgeführte Fraktionssitzung, die den Wegfall der Tarifgruppen nicht gut heißt. Er stellt fest, dass der neue Tarif fast doppelt so hoch ist, viel zu teuer für die Nutzung der Stadthalle durch die Fraktion, die Partei (SPD) und auch andere Nutzer. Seine Sorge ist, dass sich zukünftig keine Mieter mehr für die Stadthalle finden werden, ob durch kleine Vereine oder auch Großnutzer (wie DRK oder Niegripper Karnevalsverein). Herr Jerkowski spricht die Nebenleistungen wie den Caterer, Garderobe oder Bedienung u. s. w. an, die noch zusätzlich zur Miete bezahlt werden müssen, wer sich das noch leisten kann.

Er bezieht sich auch auf den zu teuren Caterer, der vorher in der Stadthalle war. Deshalb sprangen schon viele Nutzer ab, doch mit dem erhöhten Tarif, kann er sich nicht vorstellen, dass die Kunden zurückgeholt werden.

Herr Erben weist darauf hin, dass bereits im Kulturausschuss Kritik geübt und die Vorlage nicht bestätigt wurde. Er äußert die dort benannten beiden Kritikpunkte, dabei ging es um die Vorbereitung dieser Thematik und das dies mit den Nutzern nicht vorab diskutiert wurde. Er bezieht sich auf den Antrag, der im Kulturausschuss dazu formuliert wurde, die Vorlage nicht zu beschließen, sondern erst mit den Nutzern zu sprechen.

Herr Erben spricht weiter die Tarife an, die nicht die richtige Kategorisierung darstellen.

Er ist der Meinung, die Bildung von Tarifgruppen ist die Voraussetzung für ein schnelles Verfahren, um auf einen Preis zu kommen. Herr Erben verweist auf das aufwendige Förderverfahren, das notwendig für eine Preisreduzierung ist.

Er spricht sich für die Änderung der Förderrichtlinie aus, dass das Verfahren der Beantragung der Zuschüsse möglichst unproblematisch macht, es auf kurzem Weg erfolgt, und der Verwaltungsakt kurz gehalten wird.

Es kommt eine rege Diskussion in Gang, in der über folgende Themen gesprochen wird:

-       die Kostenkalkulation und Kostendeckung der Stadthalle

-       die Erhöhung der Tarife,

-       die Unterscheidung des Mietpreises,

-       den Wegfall der Tarifgruppen und der Erhöhung des Entgeltes,

-       die Förderung der Vereine und deren Beantragung,

-       das Wegbleiben der Nutzer durch den zu teureren Caterers,

-       die Durchsetzung der Entgeltordnung und die weitere Entwicklung,

-       die Nichtdeckung der Kosten der Stadthalle durch die Erhöhung der Miete,

-       die Finanzierung der Zuschüsse der Verein und einem kurzem Verfahrensweg,

-       die Einführung eines Tarif II, um den Verwaltungsakt durch Genehmigungen gering zu halten,

-       die Häufigkeit der Nutzung der Stadthalle durch die Vereine, Parteien und andere Nutzer,

-       die Erleichterung für gemeinnützige Nutzergruppen,

-       die Nutzungsentgelte anderer Vermieter (Gemeinschaftshäuser) im Vergleich zur Stadthalle und deren Regelungen der Entgelte.

Herr Erben gibt zu Protokoll:

Die Erhöhung des Entgeltes ist in Ordnung, daran gibt es nicht zu deuten. Es ist auch in Ordnung, das über die Thematik, dass es Reduzierungsmöglichkeiten geben soll, nachgedacht worden ist. Sowohl zu dem Verfahren hat es Nachdenken gegeben sowie in der finanziellen Vorsorge, wie Frau Bohne berichtet, dass für die fehlenden Einnahmen ein Teilbetrag schon im Haushalt bereitsteht. Alles gut und alles richtig.

Was noch nicht funktioniert, ist das Verfahren, wie diejenigen, die den Vertrag mit den Nutzern schließen, zu einer Reduzierung des Preises kommen. Es kann kein aufwendiges Beschlussverfahren oder Feststellungsverfahren sein, sondern das muss noch am Tisch möglich sein. Ob dies jetzt in der Verantwortung der Verwaltung liegt, zu sagen,

-       es gibt einen Spielraum bei bestimmten Kategorien,

-       es wird ein bestimmter Abschlag bis auf null vorgenommen,

-       es die Schaffung von festen Gruppen gibt,

-       oder bestimmte Nutzer (wie den Karnevalverein, Pflege der Heimatkultur und ähnliches), eine Kategorie bekommen.

Für die Diakonie gibt es eine andere Kategorie und bei anderen Veranstaltungen kann vollständig auf die Miete verzichten werden.

Bloß, es muss klar sein, wie das Verfahren abläuft. Es muss den Nutzern auch vermittelt werden und so meint Herr Erben, möchte er verstanden werden.

Es geht ihm nicht um die Erhöhung, sondern um das Verfahren, es muss einfach handhabbar und transparent sein.

Herr Erben bezieht sich auf ein Beispiel:

Nicht, dass ein Verein kommt und sagt, ok, ich muss zwar 450,00 EUR bezahlen, doch ich ruf mal den Bürgermeister an und gehe den kurzen Dienstweg. Der Bürgermeister sagt dann, nein - brauchst nichts bezahlen.

Das ist nicht das Verfahren, was er sich vorstellt und so soll´s auch nicht sein.

Wieder schließt sich eine rege Diskussion an über die Vermietung der Stadthalle, die Kostenbeiträge und zur Handhabung der Verfahrensweise. Aus der Diskussion gehen zwei Anträge heraus.

Ein Antrag wird von Herrn Voigt gestellt:

„Einführung eines Tarif II mit dem Inhalt:

dass Nutzer, die Veranstaltungen im öffentlichen Interesse der Stadt Burg durchführen eine 50%ige Ermäßigung erhalten.“

Die Zuschussvariante über die Richtline der Stadt Burg entfällt somit.

Abstimmungsergebnis:

Ja

6

Nein

2

Enthaltung

1

Ein weiterer Antrag wird von Herrn Erben gestellt: 

„Zurückstellen der Vorlage, Überarbeitung und Wiedervorlage zur nächsten Beratungsschiene.“

Abstimmungsergebnis:

Ja

3

Nein

5

Enthaltung

1

Danach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage mit der Änderung des Antrages von Herrn Voigt.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

7

Nein:

1

Enthaltung:

1