Sitzung: 24.11.2021 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0
Vorlage: 216/2021
Herr Schieck erläutert die Beschlussvorlage. Hierbei geht es in erster Linie, weitere Einnahmepotentiale zu ermöglichen. Die Zweitwohnungssteuer soll versteuert werden, das heißt, wer eine Zweitwohnung innerhalb der Stadt Burg Inne hat, mit 15 % auf die Jahresrohmiete. Betroffen sind Wohnungen, deren Zweitwohnung tatsächlich im Rahmen des Bundesmeldegesetzes geführt werden und die Wohnungen und Wohnraum nach Definition des Steuergegenstandes, die nicht nur vorübergehend genutzt werden.
Frau Auerbach hinterfragt, wie viele Zweitwohnungen momentan in der Stadt Burg angemeldet sind.
Herr Schieck sagt, dass momentan, ca. 420 Wohnungen diesen Zweitwohnungsstatus besitzen.
Auf die Nachfrage von Herrn Scharfenort antwortet Herr Schieck, dass die Bemessungsgrundlage die Jahresrohmiete ist, daraus ergibt sich eine Kaltmiete pro Quadratmeter x Jahr und diese wird pauschal mit 15 % besteuert.
Herr Voigt stellt fest, dass weitere Fragen nicht vorliegen und bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |