Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1

Herr Lauenroth bezieht sich auf die hinteren angrenzenden Flächen der Flurstücke und fragt nach, warum diese nicht mit in den Bebauungsplan ausgewiesen werden? Frau Noack merkt an, dass diese Frage auch in der Verwaltung diskutiert wurde. Sie stellt aber klar, dass diese Maßnahme mehr Entscheidungen voraussetzt. Es müssten Flächen erworben werden und Vereinbarungen mit den Eigentümern besprochen werden. Außerdem merkt Sie an, dass es sich um das Straßenerschließungsbeitragsrecht handelt. Das würde bedeuten, dass 90 % der Kosten auf die anliegenden Eigentümer umgelagert werden müssten und das setzt wiederum voraus, dass dies in den Haushaltsplan aufgeführt wird. 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  1