Sitzung: 25.11.2021 Hauptausschuss
Frau Auerbach regt an, den Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss umzubenennen in Kultur-, Sport-, Tourismus- und Sozialausschuss. Diese Anregung wird von Herrn Vogler und Herrn B. Ruth beantwortet. Herr Vogler gibt bekannt, dass dies grundsätzlich möglich ist, aber die Hauptsatzung geändert werden müsste. Herr Ruth fügt hinzu, dass diese Änderung auch Genehmigungspflichtig bei der Kommunalaufsicht ist.
Frau Fenger-Schwindack führt ein Lob an Frau Ziemert aus. Frau Ziemert ist den Wünschen von Frau Fenger-Schwindack hinsichtlich der Begehung des Friedhofes immer nachgekommen und aus diesem Grund bedankt sich Frau Fenger-Schwindack bei Frau Ziemert. Außerdem informiert Sie darüber, dass Sie sich mit Fair-Parken in Verbindung gesetzt hat. Des Weiteren steht Frau Fenger-Schwindack in Kontakt mit Frau Wolf und gibt bekannt, dass die Frühförderung in den Kindertagesstätten abgeschafft werden soll. Den möchte Sie entgegenwirken und will bei der Sozialministerin Petra Grimm-Benne intervenieren, dass diese Frühförderung nicht abgeschafft wird.
Herr Dr. Vogt weist darauf hin, dass der Busbahnhof an manchen Stellen nicht Barrierefrei ist und fragt nach ob dieses im Nachgang noch richtiggestellt werden kann. Frau Fenger-Schwindack merkt an, dass Gespräche bezüglich des Busbahnhofes gab und das es noch in Klärung sei. Herr Stark fügt ergänzend hinzu, dass schon Maßnahmen getroffen wurden die Zeitnah umgesetzt werden konnten. Herr Dr. Vogt fragt weiterhin, ob diese Kosten, der Maßnahmen die getroffen wurden, die Stadt tragen muss. Herr Dr. Hennig kann Herr Dr. Vogt und Frau Fenger-Schwindack nur zustimmen.
Frau Schnoor regt an, die Lichverhältnisse der Siedlung „Rote Mühle“ zu prüfen, da diese unzureichend sind.
Frau Auerbach möchte das Thema Weihnachtsmarkt nochmal aufnehmen. Herr Steib fürht aus, dass laut der Regelung des Landes Sachen-Anhalts Weihnachtsmärkte weiterhin stattfinden dürfen mit der 3G-Regelung. Er sieht das allerding kritisch, da die Befürchtung groß ist, dass sich ein zu großer Weihnachtsmakrt-Tourismus entwickelt, was vermieden werden soll. Auf der anderen Seite stehen aber auch die Schadensersatzkosten, die die Stadt selber tragen muss wenn der Weihnachtsmarkt von der Stadt aus abgesagt wird. Herr Vogler ergänzt, dass die Gastronomen einen Umsatzausfall geltend machen könnten. Dies wäre allerdings Beweispflichtig von den Gastronomen. Herr Jerkowski fragt nach, warum wir keine 2G-Regelung einführen, so wie es in Magdeburg der Fall ist. Herr Steib äußert dazu, dass es nicht im Sinne der Stadt Burg steht Personengruppen auszugrenzen. Zumal dies trotzdem einen Ansturm von Besuchern ergeben würde. Ergänzend fügt Herr Vorgler hinzu, dass die Händler bei einer 2G-Regelung sich auch wieder über geringeren Umsatz beschweren könnten. Herr Wernicke findet es von der Stadt vernünftig keine Personengruppen auszugrenzen und befürwortet das. Frau Schnoor merkt an, das jeder für sich selbst verantwortlich ist und wer Angst hat sich zu infizieren der soll den Weihnachtsmarkt nicht besuchen und wer ihn doch besuchen will der muss sich an diese 3G-Regelung halten. Frau Fenger-Schwindack sieht die Organisation der Besucherströme sehr skeptisch. Herr Jerkowski findet das Infektionsrisiko bei einer 3G-Regelung nicht so, wenn sich jeder daranhält. Somit sieht er kein Problem den Weihnachtsmarkt stattfinden zu lassen. Herr Dr. Henning merkt an, dass das Infektionsrisiko auf einen Weihnachtmarkt doch erhöht sei, da dort Alkohol ausgeschenkt wird und somit die Hemmschwelle sinkt. Abschließend fasst Herr Ruth zusammen, dass es zwei Varianten gibt. Die ein Wäre das der Hauptausschuss den Bürgermeister beauftrag den Weihnachtsmarkt abzusagen, ansonsten ist es die Entscheidung des Bürgermeisters nach Sachlage zu entscheiden. Es wird kein Antrag des Haupausschusses gestellt, somit bleibt es die Entscheidung des Bürgermeisters nach Sachlage zu entscheiden.
Herr Stark schließt den öffentlichen Teil und der nicht öffentliche Teil wird ohne Unterbrechung fortgesetzt.