Anhand einer Power-Point-Präsentation gibt Herr Schieck Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ergänzend zu den Ausführungen möchte Herr Schieck den Ausschussmitgliedern Folgendes zur Kenntnis geben.

Wie bereits erwähnt, läuft der Liquiditätskredit aus und die Stadt muss diesen aufnehmen. Das heißt, es wird ein Angebot eingeholt und die Entscheidung dazu,  muss in der nächsten Woche getroffen werden. Bezug nehmend auf den angesprochenen Investitionskredit von 5,6 Mio. EUR aus dem Vorjahr, merkt Herr Schieck an, dass davon 3 Mio. in Anspruch genommen werden müssen, damit das, was an Investitionen ausgelöst wurde, auch bezahlt werden kann. Die 5 Mio. wurden noch nicht aufgenommen, was folgenden Hintergrund hat. Die Stadt versucht, eine wirtschaftlich gute Lösung für die Kreditaufnahme herzustellen, weil für Kredite über 3 Mio. der Stadtrat dem Bürgermeister eine Ermächtigung erteilen muss. Diese Ermächtigungsgrundlage liegt aber noch nicht vor. Das Ansinnen der Stadt ist, dass die Ermächtigung für die 5,6 Mio. EUR in den Hauptausschuss und Stadtrat eingebracht werden soll. Hier würde dann der Bürgermeister ermächtigt werden, diese Entscheidung zu treffen.

Herr Voigt stellt die Frage an die Ausschussmitglieder, ob es zu der vorgetragenen Verfahrensweise von Herrn Schieck, Einwände gibt. Seitens der Ausschussmitglieder liegt Zustimmung vor, so zu verfahren.

Die gestellten Nachfragen wurden von Herrn Schieck beantwortet.

Des Weiteren teilt Herr Schieck mit, dass nach Verabschiedung des Haushaltes am 3. März 2022 dieser am 4. März 2022 zur Genehmigung der Kommunalaufsicht vorgelegt wurde. Am 14. März 2022 erhielt die Stadt eine E-Mail mit der Bitte um Zuarbeit, u. a. nochmals konkret die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites, die Höhe der Sonderposten, die Bildung von Haushaltsresten, die Begründung neuer Investitionsvorhaben und den Stand der Fördermittel und weitere Posten nochmals aufzuschlüsseln bzw. zu begründen. Die Kommunalaufsicht zweifelt an oder hinterfragt ganz stark, ob sich die Stadt, was hier beschlossen wurde, überhaupt leisten kann. Zusätzlich zu dieser E-Mail erhielt die Stadt ein Schreiben des Landrates bzw. von der Kommunalaufsicht, die die Beanstandung des Haushaltes vorsieht und hat eine formale Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz eingeleitet. Die entsprechende Zuarbeit hat die Stadt bis zum heutigen Tag geleistet. Herr Schieck geht davon aus, dass die Kommunalaufsicht all diese Themen nochmals aufwerfen und hinterfragen wird, welche Möglichkeiten bestehen, weil aus ihrer Sicht hier wenig Ermessens-spielraum gesehen wird. Herr Schieck informiert aus dem Anhörungsschreiben. Er erwartet in den nächsten Tagen, einen Antrag der Kommunalaufsicht auf Verlängerung des Prüfzeitraumes.

Weiterhin teilt Herr Schieck mit, dass es notwendig wird, zur beschlossenen Zweitwohnungssteuer, bevor sie in Kraft tritt, eine Änderung in die nächste Sitzungsschiene einzubringen. Auf Hinweis des Städte- und Gemeindebundes kann es möglicherweise bei Bungalowbesitzern zu einer Ungleichbehandlung kommen.

Herr Schieck erklärt dies anhand eines Beispiels.

Herr Voigt bedankt sich bei Herrn Schieck für die Ausführungen.

Herr Hornung hat eine Frage zum Baustopp Schwimmhalle. Da der Zweitbieter hier geklagt hat, fragt er nach dem derzeitigen Stand. Kann damit gerechnet werden, dass der Unterlegene ebenfalls klagt. Frau Noack kann mitteilen, dass die beiden Angelegenheiten abgeschlossen sind, weil Derjenige, der gerügt hat, seine Klage wieder zurückgenommen hat. Weitere Informationen werden ihrerseits im nicht öffentlichen gegeben.

Herr Dr. Hennig möchte den Hinweis geben, dass auf den Grundsteuerbescheiden noch die alte IBAN-Nr. der Sparkasse steht.

Des Weiteren hatte er bereits in einer der letzten Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses das Thema Windräder auf dem Kappauenberg angesprochen. Er konnte der Presse entnehmen, dass das BImSchG-Verfahren eröffnet wurde. Er spricht Herrn Schieck an, dass er sich erkundigen wollte, ob die Stadt, aufgrund der Abstandsregelung, eventuell partizipieren kann.

Herr Schieck sagt, dass seine Mitarbeiterin, Frau Brenner, das Thema an den zuständigen Steuerberater herangetragen hat. Dieser sieht dort keine Möglichkeit, dass die Stadt in irgendeiner Form von dieser Betriebsstätte einen Anteil vom Gewinn und den Erlösen bekommen kann.

Herr Dr. Hennig merkt an, dass die gesetzliche Regelung dies aber klar vorsieht, dass Gemeinden, die in diesen Abstandsregeln sind, mit am Gewinn beteiligt werden können.

Herr Schieck sagt, dass hier nochmals die Anfrage gestellt werden kann. Die Stellungnahme war aber eindeutig, weil die Zerlegung als Betriebsstätte oder die Gewinnverteilung durch das Finanzamt erfolgt, wo die Betriebsstätte als solche maßgeblich für die Verteilung der Gewinne ist.

Weitere Fragen liegen nicht vor, stellt Herr Voigt fest und die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.