Herr Dr. Vogt nimmt nun an der
Sitzung teil. Es sind jetzt 8 von 9 Ausschussmitglieder anwesend.
Herr Wagener gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.
Herr Engel bemängelt, dass durch einen Vertrag mit einem Investor keine Unabhängigkeit besteht.
Frau Gottschalk merkt an, dass dies voraussetzt, dass der Grundsatzbeschluss geschlossen wird. Herr Engel merkt hierzu weiter an, dass in der Vorlage steht, dass nach Geldeingang durch den Investor die Planung beginnt. Frau Gottschalk teilt mit, dass dies das grundsätzliche Prozedere ist. Herr Wagener erläutert nochmals, dass es um einen Investor geht, nicht um den aus dem Grundsatzbeschluss.
Herr Wagener teilt ergänzend mit, dass die Auslagerung von städtebaulichen Planungskosten an Dritte nicht neu ist und dies im Gesetz so geregelt ist.
Herr Wernicke merkt hierzu jedoch an, wenn der Investor investiert, dann besteht auch eine gewisse Erwartungshaltung. Hierzu führt Herr Wagener aus, dass dies im Vertrag geregelt ist.
Herr Engel kritisiert die Verfahrensweise zum Grundsatzbeschluss. Herr Wagener und Frau Gottschalk nehmen darauf erneut Stellung.
Herr Conrady stellt den Antrag, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Dem Antrag wurde jedoch nicht zugestimmt.
Herr Conrady merkt an, dass das Gewerbegebiet direkt an das Wohngebiet angrenzt. Er fragt nach Mindestabstandsflächen. Herr Wagener beschreibt bauliche Maßnahmen zur Gestaltung der Fläche zwischen Gebiet und Ortschaft. Hierzu gibt es dann Vorschläge und Diskussionen von Herrn Conrady und Herrn Engel.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja: |
4 |
|
Nein: |
4 |
|
Enthaltung: |
0 |
