Sitzung: 08.06.2015 Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 072/2015
Frau Jäger
gibt Hinweise zur Beschlussvorlage, speziell zu den neuen Formulierungen der 1.
Änderung „Förderrichtlinie der Stadt-Burg“, Definition Jugendzuschuss,
Berechnungsweg und Stichtag für die Meldung (siehe Punkt 2.2.2.4).
Herr Patté
führt aus, dass es zum Punkt 3, – Antragsberechtigte – in der Zusammenkunft der
Vereine dazu nochmal eine Überlegung gab. Um eine Gleichstellung für alle zu
erreichen würde er dafür plädieren, im 1. Satz in der Synopse und in der
Vorlage „in den Ortschaften“ einfach zu streichen.
Herr Borghardt
begründet dies mit einem Beispiel vom Kulturstammtisch, welcher kein
eingetragener Verein ist und demnach nicht berechtigt wäre Anträge zu stellen.
Von daher ist es eine Frage, ob so eine Einrichtung überhaupt die Möglichkeit
hat, Anträge zu stellen.
Laut Frau Jäger
wurde der Punkt „in den Ortschaften“
bewusst nicht rausgenommen. Es ist natürlich möglich diese Passage zu
streichen, aber sie gibt zu bedenken, dass der Fördertopf als solcher begrenzt
ist. Wir müssen sehen, so ihre Aussage, ob das im Einzelfall für bestimmte
Initiativen dann anders geregelt, oder jetzt grundsätzlich in der Richtlinie
geändert wird.
Es ist einmal
entschieden worden, so Herr Erben, dass es eigentlich Vereine sind, die
gefördert werden sollen.
Frau Spieß
denkt schon, dass sich die Mitglieder zu dem von Frau Jäger Vorgetragenen
positionieren sollten, so dass nach wie vor unsere eigenen Vereine unterstützt
und auch die Ortschaften mit einbezogen werden.
Herr Burmester
hat eine Frage zu den Verträgen für die Betriebskostenzuschüsse. Wird bei
Vereinen, welche schon Betriebskostenzuschüsse bekommen haben, das mit der
Jugend und Sportarbeit gleichgesetzt oder können diese nochmal beantragen?
Des Weiteren wird in
der Überschrift der Vorlage nur von Frauen- und Mädchenarbeit gesprochen.
Dürfen Vereine, die nur aus Jungs bestehen keinen Antrag stellen?
Frau Backhaus
merkt hierzu an, dass die Jungs selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden.
Die Bezeichnung der
Richtlinie, so Frau Jäger, schließt die Förderung von reinen
Jungs-Vereinen nicht aus. Jeder eingetragene Verein kann einen Antrag stellen.
Weiterhin macht sie Ausführungen zu den Betriebskosten.
Herr Erben
führt aus, dass die lange Überschrift der Beschlussvorlage eigentlich nur
historische Wurzeln hat. Er stellt hiermit den Antrag, den langen sperrigen
Titel wegzunehmen und nur noch zu sagen:
„Förderrichtlinie der Stadt Burg“
Frau Spieß
stellt den Antrag von Herrn Erben zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
|
Ja: |
7 |
|
Nein: |
0 |
|
Enthaltung: |
0 |
Die neue Fassung
sollte möglichst zum nächsten Finanzausschuss vorliegen.
Frau Jäger
verliest die Änderungen:
1. Änderung ist die
Überschrift. Hier heißt es jetzt: „Förderrichtlinie der Stadt Burg“.
2. Änderung erfolgt
im Punkt 2.2.2.4 . Hier wird ergänzt um die Definition des Jugendzuschusses und
dessen Berechnung, sowie der Stichtag 01.01. eines jeden Jahres.
3. Änderung erfolgt
im Punkt 4.3 . Hier wird „und/oder durch Beschluss des jeweiligen
Ortschaftsrates“ ersetzt durch „bzw. für Projekte und Vorhaben in den einzelnen
Ortschaften der Stadt Burg durch Beschluss des jeweiligen Ortschaftsrates“.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:
|
Ja: |
6 |
|
Nein: |
0 |
|
Enthaltung: |
1 |
