Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Frau Jäger gibt Hinweise zur Beschlussvorlage, speziell zu den neuen Formulierungen der 1. Änderung „Förderrichtlinie der Stadt-Burg“, Definition Jugendzuschuss, Berechnungsweg und Stichtag für die Meldung (siehe Punkt 2.2.2.4).

Herr Patté führt aus, dass es zum Punkt 3, – Antragsberechtigte – in der Zusammenkunft der Vereine dazu nochmal eine Überlegung gab. Um eine Gleichstellung für alle zu erreichen würde er dafür plädieren, im 1. Satz in der Synopse und in der Vorlage „in den Ortschaften“ einfach zu streichen.

Herr Borghardt begründet dies mit einem Beispiel vom Kulturstammtisch, welcher kein eingetragener Verein ist und demnach nicht berechtigt wäre Anträge zu stellen. Von daher ist es eine Frage, ob so eine Einrichtung überhaupt die Möglichkeit hat, Anträge zu stellen.

Laut Frau Jäger wurde der  Punkt „in den Ortschaften“ bewusst nicht rausgenommen. Es ist natürlich möglich diese Passage zu streichen, aber sie gibt zu bedenken, dass der Fördertopf als solcher begrenzt ist. Wir müssen sehen, so ihre Aussage, ob das im Einzelfall für bestimmte Initiativen dann anders geregelt, oder jetzt grundsätzlich in der Richtlinie geändert wird.

Es ist einmal entschieden worden, so Herr Erben, dass es eigentlich Vereine sind, die gefördert werden sollen.

Frau Spieß denkt schon, dass sich die Mitglieder zu dem von Frau Jäger Vorgetragenen positionieren sollten, so dass nach wie vor unsere eigenen Vereine unterstützt und auch die Ortschaften mit einbezogen werden.

Herr Burmester hat eine Frage zu den Verträgen für die Betriebskostenzuschüsse. Wird bei Vereinen, welche schon Betriebskostenzuschüsse bekommen haben, das mit der Jugend und Sportarbeit gleichgesetzt oder können diese nochmal beantragen?

Des Weiteren wird in der Überschrift der Vorlage nur von Frauen- und Mädchenarbeit gesprochen. Dürfen Vereine, die nur aus Jungs bestehen keinen Antrag stellen?

Frau Backhaus merkt hierzu an, dass die Jungs selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden.

Die Bezeichnung der Richtlinie, so Frau Jäger, schließt die Förderung von reinen Jungs-Vereinen nicht aus. Jeder eingetragene Verein kann einen Antrag stellen. Weiterhin macht sie Ausführungen zu den Betriebskosten.

Herr Erben führt aus, dass die lange Überschrift der Beschlussvorlage eigentlich nur historische Wurzeln hat. Er stellt hiermit den Antrag, den langen sperrigen Titel wegzunehmen und nur noch zu sagen:

„Förderrichtlinie der Stadt Burg“

Frau Spieß stellt den Antrag von Herrn Erben zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0

Die neue Fassung sollte möglichst zum nächsten Finanzausschuss vorliegen.

Frau Jäger verliest die Änderungen:

1. Änderung ist die Überschrift. Hier heißt es jetzt: „Förderrichtlinie der Stadt Burg“.

2. Änderung erfolgt im Punkt 2.2.2.4 . Hier wird ergänzt um die Definition des Jugendzuschusses und dessen Berechnung, sowie der Stichtag 01.01. eines jeden Jahres.

3. Änderung erfolgt im Punkt 4.3 . Hier wird „und/oder durch Beschluss des jeweiligen Ortschaftsrates“ ersetzt durch „bzw. für Projekte und Vorhaben in den einzelnen Ortschaften der Stadt Burg durch Beschluss des jeweiligen Ortschaftsrates“.


Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1