Ausführungen und Informationen von Herrn Rehbaum zum Thema Breitbandnetz nach einer Zusammenkunft mit dem Landrat Herrn Burchhardt. Es wurde eindeutig dargelegt, dass es günstiger ist, eine kreisweite Lösung zu schaffen, ein Passivnetz, wo die verschiedenen Anbieter sich einmieten können, welches dann zukunftsversprechend wäre. Der Landkreis tendiert jetzt dahin, die Bereitschat zu erklären, über ein kreisweites Breitbandnetz nachzudenken und dazu eine entsprechende Anfrage zu stellen.

Herr Rehbaum beabsichtigt, diese Anfrage mit dem Stadtrat zu beraten und zur Abstimmung zu stellen. Seiner Meinung nach ist es vom Umfang und dessen Bedeutung

für unseren Landkreis und für die Stadt Burg eine wichtigte Angelegenheit, die von dem Stadtrat entschieden werden sollte.

Weitere Ausführungen von Herrn Rehbaum betreffen die Landesgartenschau.

Er verweist auf die bereitgelegten Zuarbeiten, einen Auszug aus dem Vorbericht zum

HH-Plan, Seite 42 und eine Kostenübersicht Kernbereich/Stand 2015. Betreffend zum Thema Busbahnhof und dessen Vorplatz bestand die Absicht einer gemeinsamen Sitzung des LaGa-Ausschusses und des Bau- und Umweltausschusses durchzuführen.

Der Bürgermeister hinterfragt, ob es sinnvoll wäre, den Hauptausschuss mit zu integrieren.Mitglieder des Hauptausschusses erachten es nicht für notwendig, da der Pesonenkreis dann zu umfangreich wäre.

Herr Rehbaum informiert zum Einzelhandelkonzept in der Stadt Burg. So merkt er weiter an, die dafür vorhandenen Rahmenbedingungen sollen durch eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2007 überprüft werden. Bei dieser Fortschreibung sollen einerseits die Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft selbst festgestellt und beurteilt werden. Für die Verwaltung ist es wichtig, die vollziehenden Entwicklungnen intensiv zu analysieren und eine Bestandsaufnahme bzw. eine Aktualisierung durchzuführen. Für die Bstandsaufnahme wurde das Planbüro

“Junker + Kruse, Stadtforschung Planung” beauftragt. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden dann mit Vertretern des Einzelhandels und des Stadtrates erörtet.

Letzere Ausführungen von Herrn Rehbaum betreffen die Entschlammung  Niegripper Altkanal. - Bauabschnitt 3.2. In einer außerordentlichen Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe bestätigte das Landesverwaltungsamt die Mittelbereitstellung auch den Bauabschnitt 3.2. Damit ist die komplette Entschlammung des Niegripper Altkanals bis zur Landesstraße 52 gesichert.

Der 4. Bauabschnitt (Landesstraße 52 bis Alte Schleuse Niegripp) soll in das neue Förderprogramm 2015/16 aufgenommenn werden.

Zur reibungslosen Umsetzung des Bauabschnittes 3.2. ist es somit erforderlich, alle Nutzer von Steganlagen aufzufordern, diese ordentlich herzurichten oder zurückzubauen. Sollte dies nicht bis Anfang Juli 2015 erfolgt sein, werden diese im Zuge der Bauarbeiten abgebrochen und beseitigt. Der Neubau ist gemäß Festlegung vorangegangener Bauberatungen zu regeln (einschließlich Pachverträge).