Sitzung: 16.05.2024 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 062/2024
Frau Hildebrand führt aus, dass die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes laut Gesetzgebung alle 5 Jahre erforderlich ist für die Straßen, die eine entsprechende Verkehrsbelastung aufweisen, die gesetzlich für die Stadt Burg festgelegt sind. Das betrifft die Straßen B1 und die Bundesautobahn 2 im Abschnitt, sowie die Schienenwege Magdeburg-Frankfurt/Oder. Für den Bereich des Schienenwegs ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Zusätzliche Maßnahmen, die hinzugekommen sind, sind die Überwachung der Lärmschutzwand in Madel und Detershagen Waldschule. Hierbei geht es insbesondere um die Prüfung, ob die Lärmschutzwand in der jetzigen Form mit dem veränderten Verkehrsbelegungsverhalten der Autobahn korrespondiert.
Herr Lauenroth äußert seine Bedenken, warum die L52 am Conrad-Tack-Ring nicht dazu gehört, da diese unmittelbar in Verbindung mit der BAB und B1 steht.
Weiter fragt er an, ob in der Zwischenzeit schon mit dem Baulastträgern gesprochen wurde, wie die L52 als Einzelfallregelung mit einbezogen werden kann.
Frau Hildebrand antwortet darauf, dass ihr dazu keine weiteren Informationen vorliegen. Sie möchte die Frage mitnehmen.
Herr Engel stellt fest, dass die Zugverbindung eine relativ hohe Frequenz mit 4 Züge pro Stunde aufweist und in den Bereichen der Marientränke, Marienweg und Hegelstraße die Lärmbelastung genauer zu betrachten ist. Es stellt eine Belastung dar, die durch nichts abgemildert beziehungsweise verringert wird.
Frau Hildebrand teilt mit, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass die Zugstrecke Richtung Berlin weniger frequentiert ist. Der Abschnitt Rote Mühle in Richtung Magdeburg ist dagegen mit einer höheren Belastung versehen.
Herr Heublein führt aus, dass die Bahnstrecke RB40 von Braunschweig nach Burg führt. Allein auf dieser Strecke fährt jede Stunde ein Zug. Es ist eine der Hauptverbindungen, die den Burger Bahnhof anfährt.
Herr Dr. Vogt sagt, dass hinsichtlich des perspektivisch zunehmenden Bahnverkehrs als auch im Güterverkehr, man vom Standort her im Hauptblickpunkt liegt. Da sich zukünftig auch die Anzahl der Nachtfahrten steigern wird, sollte die Lage in nächster Zeit verstärkt kontrollieren werden. Des Weiteren sollte man sich nicht nur auf das Eisenbahnbundesamt verlassen und den Zugverkehr im Auge behalten, um die Anwohner in genannten Straßen zu schützen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |