Sitzung: 14.11.2024 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 3, Enthaltung: 3, Befangen: 0
Vorlage: 143/2024
Herr Schieck führt zur Vorlage aus.
Herr Heisinger fragt, inwieweit die „Brötchentaste“ bei der Planung des Haushaltes berücksichtigt wurde. Diese möchte er nämlich als Empfehlung zur Diskussion stellen.
Herr Schieck antwortet, dass er nicht sagen kann, wie viel die „Brötchentaste“ zur Reduzierung des Haushaltes ausmacht. Er teilt mit, dass eingenommene Parkentgelte einen deutlichen Stellenwert haben. Die daraus resultierende Summe findet sich demnach im sechsstelligen Bereich wieder.
Herr Heisinger fragt zur eingenommenen Summe der Parkentgelte nach.
Es ist lediglich eine Summe von zehntausend Euro zu finden.
Herr Schieck teilt mit, dass es sich dabei um die Auswirkung handelt, wenn die Maßnahme so umgesetzt wird, wie gedacht. Eine konkrete Summe im sechsstelligen Bereich kann er nicht benennen. Er rechnet damit, dass sie vermutlich in diesem Bereich liegen wird.
Herr Heisinger erwidert, dass er verstanden hat, dass die Erhöhung der „Brötchentaste“ und die Anhebung der Parkgebühren einen um zehntausend Euro erhöhten Umsatz einbringen.
Herr Wagener teilt mit, dass er dazu auch keine konkrete Zahl nennen kann, aber diesbezüglich nochmal unter der Beschlussvorlage zur „Brötchentaste“ nachgucken möchte.
Herr Patté fragt zur Zweckvereinbarung der Geschwindigkeitsüberwachung und möchte wissen, ob die sechzig Arbeitstage vom zeitlichen Aufwand und von ihrem Betrag vom Landkreis erstattet werden oder bekommen wir auch die Einnahmen, die wir für den Landkreis durch die Bußgelder erheben zugeschrieben. Umgekehrt würde kein Gewinn abfallen, was zur Konsequenz hat, dass die Geschwindigkeitskontrollen im eigenen Stadtgebiet, wie bisher weiterlaufen kann. Das bringt den Vorteil, dass die Bußgeldeinnahme für die Stadt verzeichnet werden kann.
Herr Schieck kann dazu keine genaue Antwort geben und muss die Frage mitnehmen und zum nächstmöglichen Termin beantworten. Er ist der Meinung, dass die Entgelte, die sich daraus ergeben bei uns blieben. Außerdem gilt es zu prüfen, ob die Zweckvereinbarung überhaupt schon ausgearbeitet ist.
Herr Schieck führt zur Entwurfsfassung der Zweckvereinbarung aus.
„Die Stadt vereinnahmt sämtliche, die aus den vorher genannten Messungen ergebenen Verwaltungs- und Bußgelder von den Messstellen nach §1. Der Geltungsbereich ist nach dem §1 geregelt für: Biederitz, Elbe- Parey, Genthin, Gommern, Jerichow und Möckern. Wenn die Regelung so in Kraft treten würde, dann beschränkt sich diese nicht nur auf die reine Kostenkalkulation, sondern auch auf die Einnahmesituation, die sich daraus ergibt.
Herr Wagener führt zur Beschlussvorlage 042/2023/ 1 aus.
Die erste Änderung der Parkgebührensatzung gab es bei der „Brötchentaste“.
Aufgrund einer Kostenanalyse wurde prognostisch ermittelt, dass im letzten Jahr diese Taste über 11.600-mal gedrückt wurde. Wenn man das mit dem Faktor 0,50 Euro berechnet kommt eine beträchtliche Summe von 5.800 Euro zusammen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
0 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
3 |