Sitzung: 14.11.2024 Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 153/2024
Herr Wagener erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Burmester fragt, um welche Auflagen es sich handelt und bittet, dass diese benannt werden.
Herr Wagener teilt mit, dass es sich in diesem Fall um Emissionswerte/ Schallschutzwerte Auflagen handelt, die erfüllt sein müssen, wenn dort geplante Einrichtungen entstehen sollen. Die Maßnahmen können so aussehen, dass die Wände verstärkt oder die Fenster 3 bis 4- Fach verglast werden. Anderenfalls können auch auf der Verkehrsabgewandten Seite Ruheräume geschaffen werden.
Herr Endert befindet die genannten Maßnahmen trotzdem für kritisch, da er nicht daran glaubt, dass verstärkte Mauern oder geräuscharme Fenster dafür sorgen, die Vibrationen, welche durch LKW´s entstehen zu minimieren.
Herr Heisinger gibt zu Protokoll, dass bei der Planung von Mehrgeschossigen Häusern in einer Wohnsiedlung daran gedacht werden muss, dass dementsprechend ein Sichtschutz errichtet werden muss, um die Privatsphäre der darum liegenden Grundstücke zu gewährleisten.
Außerdem gibt es bei der Auswahl des Investors bedenken, da dieser ein negatives Eigenkapital besitzen soll. Es gilt zu prüfen, ob der Investor überhaupt in der Lage ist, das Projekt dementsprechend umzusetzen. Vielleicht sollte in Betracht gezogen werden, sich diesbezüglich eine Bürgschaft als Sicherheit einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
2 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |