Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Herr Wagener erörtert die Beschlussvorlage.

Abwägungsbeschlüsse:

 

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Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Abstimmung:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0

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Stellungnahme Landkreis Jerichower Land vom 17.02.2015

Herr Wagener äußert sich u. a. zur Bewertung der Stadt zu den Hinweisen der unteren Bauaufsichtsbehörde vom Bauordnungsamt und wie die Verwaltung damit umgeht.

Können, so Herr Wendrich, ebenerdige Bungalows dann auch ebenerdig auf 88 m² erweitert werden, oder nur durch aufstocken.

Herr Wagener antwortet, dass diese auch ebenerdig auf 88 m² erweitert werden können. Wir haben im Bebauungsplan dann die Beschränkung auf Nutzfläche, d. h., wer unten auf 88 m² erweitert, kann dann kein Dachgeschoss mehr aufbringen.

Herr Ferchland fragt an, ob dann beim Ausbau der Dachfläche auch eine bestimmte Richtung vorgegeben ist.

Eine Richtung wurde laut Herrn Wagener nicht gegeben. Die Festsetzung ist so gesteuert, dass eingeschossige Gebäude für zulässig erklärt wurden und damit ist klar, dass für den Bauherrn die Herausforderung besteht, im Dachgeschoss kein Vollgeschoss zu planen.

Abstimmung:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0