Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 1

Herr Voigt führt aus, dass die Satzung ein Punkt aus dem Konsolidierungsprogramm ist. Er erläutert, dass sich die Stadt Burg mit der neuen Hebesatzsatzung noch unter dem durchschnittlichen Landessatzes befindet. Bei dem Beschluss zur Konsolidierung wurde sich darauf geeinigt, dass die Hebesätze minimal angehoben werden, um die Voraussetzungen für den Antrag auf Zahlung einer Bedarfszuweisung abzusichern.

Herr Schieck führt in die Vorlage ein und weist dabei auf eine redaktionelle Änderung hin und gibt sie bekannt. 

In der Quellangabe steht:

Auf  der Grundlage des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LAS) von 17. Juni 2014 (GVBl. LAS 12/2014), …“

Hier ist zu streichen 12/2014 und in S. 288 zu ändern.

Herr Ruth bezieht sich auf die Vorberatung in der Fraktion und der Einigung, die Beschlussvorlage mitzutragen, wenn sie am unteren Limit bleibt, so wie sie in der vorgegebenen Form ist. Herr Schieck gibt die durchschnittlichen Hebesätze mit dem Stand vom 01.07.2015 bekannt.

Herr Jerkowski berichtet aus der Fraktion, die der Beschlussvorlage zustimmen wird. Er bezieht sich auf die Anlage der Beschlussvorlage und bittet die Verwaltung um eine kurze Gegenüberstellung (Synopse) als Zusatz für den Stadtrat, in der die Veränderungen der Hebesätze der Satzung ersichtlich sind (Stand alt und neu). Dazu möchte Herr Jerkowski auch  wissen, wann die letzten Änderungen vorgenommen wurden.
Herr Schieck stimmt dem zu, dass zum Stadtrat ein Zusatzblatt mit vorgelegt wird.

Es entsteht eine Diskussion über die Abstimmungsergebnisse zu dieser Beschlussvorlage.

Herr Voigt lässt zu dieser Beschlussvorlage abstimmen.  


Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1