Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Herr Wagener gibt eine Erläuterung zur Beschlussvorlage.

Herr Ferchland fragt an, warum Ausnahmegenehmigungen vom Landkreis erteilt werden.

Laut Frau Ruhbach ist dies tatsächlich gesetzlich so vorgeschrieben, da in der Stadt der gesetzlich, vorgeschriebene Verkehr so sehr eingeschränkt wird, dass sich dazu die Straßenverkehrsbehörde noch zu äußern hat.

Herr Engel merkt an, dass in der Vergangenheit maximal 17 Tonnen zulässig waren. Er denkt, er hat da auch schon größere Autos gesehen. Wird das dann geahndet?

Frau Ruhbach führt diesbezüglich aus, dass es sich dann tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, allerdings im fließenden Verkehr und da hat die Stadt keine Befugnisse. Das kann dann nur die Polizei.

Wie ist das mit den 40 Tonnen, so die Anfrage von Herrn Wendrich. Die LKW wiegen ja keine 40 Tonnen, nur wenn sie voll beladen sind.

Herr Ferchland kennt das so, dass das Gesamtgewicht von den Fahrzeugen angegeben wird. Des Weiteren merkt er an, dass die Stadt nicht die Möglichkeit hat die Sondergenehmigung zu geben oder nicht zu geben. Sie hat auch keine Möglichkeit die zu ahnden, die mit einem zu hohen Gewicht reinfahren. Wir haben aber die Möglichkeit das nachher wieder zu reparieren.

Wer den Chip erhält, so Frau Liebthal, ist ja beschrieben. Das sind ja deutlich weniger, wie wir es bisher hatten. Es sind nur noch Anwohner, die dort auch einen Einstellplatz oder eine Zufahrt haben. Sicherlich ist das immer eine Kontrollsache und muss im Auge behalten werden. Es wird überlegt, eine Kaution zu verlangen. Ansonsten, wenn ein größeres Fahrzeug reinfährt, dann muss jemand wirklich so sein und die Polizei rufen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                          7

Nein:                    0

Enthaltung:        1