Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 12, Enthaltung: 4, Befangen: 4

Herr Kurze bittet die Stadträte, bei denen ein Mitwirkungsverbot vorliegt, sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales zu begeben.

Auf die Anmerkung von Herrn Engel, dass aus dem Hauptausschuss heraus, nochmals das etwaige Mitwirkungsverbot geprüft werden sollte, verliest Herr Rehbaum die gesetzliche Regelung, die sich aus § 33 (1) Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt ergibt. (siehe Anlage)

Die Stadträte Herr Dr. Vogt, Herr Weber, Herr Kurze und Herr Nielebock erklären ihr Mitwirkungsverbot und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Sie begeben sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales. Somit sind 30 Stadträte und der Bürgermeister anwesend.

Die 2. stellvertretende Vorsitzende des Stadtrates, Frau Bester, übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Jerkowski hatte bereits im Hauptausschuss angeregt, dass Taxen in die Schartauer Straße hinein fahren dürfen. Da dies noch nicht in der Beschlussvorlage enthalten ist, würde er dies beantragen.

Herr Rehbaum antwortet, dass diese Regelung noch nicht aufgenommen wurde, weil hierzu der Landkreis als zuständige Behörde angehört werden muss. Hier geht es darum, ob in die Personenbeförderung speziell die Beförderung von gehbehinderten Personen mit aufgenommen wird. Wenn ja, ist es ihnen gestattet, in die Schartauer Straße hineinzufahren.

Herr Erben möchte seine im Hauptausschuss gestellte Frage konkretisieren. Er hatte gefragt, unter welchen dieser Punkte eine Genehmigung möglich wäre.

Herr Rehbaum bittet Herrn Vogler um Beantwortung. Er sagt, Anwohner mit einer Ausnahmegenehmigung.

Herr Erben meint, dass ein Taxiunternehmer doch kein Anwohner sein kann.

Herr Vogler sagt, wenn der Anwohner transportiert wird, kann der Anwohner selbstverständlich hineinfahren. Er ist der Auffassung, dass Sondergenehmigungen nicht in der Teilverfügung geregelt werden müssen sondern diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Einzelfall bedarf der Prüfung. Der Landkreis wurde hierzu befragt, eine Antwort liegt noch nicht vor.

Herr Erben möchte dann hiermit den Antrag stellen, die Beschlussvorlage bis zur Klärung dieses Punktes zurückzustellen.

Frau Fenger-Schwindack bittet um die Erweiterung der Sondergenehmigung nicht nur für  Gehbehinderte sondern auch auf Kranke und möchte sich dem Antrag von Herrn Erben anschließen wollen.

Herr Rehbaum möchte die Auffassung von Herrn Vogler dazu hören,

ob die Allgemeinverfügung aufgrund dieser Frage eine Änderung erfahren würde oder ob er bei dieser Auffassung bleibt, dass es Einzelfälle sind, die jeweils zu beantragen sind.

Herr Vogler äußert, dass die Allgemeinverfügung jetzt beschlossen und dann ausgelegt wird. Die aufgeworfenen Fragen sollten geklärt werden, aber das Verfahren nicht ausgesetzt werden. Bevor die Allgemeinverfügung noch nicht in Kraft gesetzt wurde, können noch Änderungen erfolgen, nach den Bedenken, die angemeldet wurden. Die Allgemeinverfügung wird erst bekannt gemacht und In Kraft gesetzt, wenn zuvor die Auslegung abgeschlossen ist.

Herr Endert: ist ebenfalls der Auffassung, dass ein Taxi die Berechtigung zum Hineinfahren haben sollte.

Herr Vogler sagt, dass in die Allgemeinverfügung mit aufgenommen werden kann, dass Taxen generell dort hinein fahren können. Er kann sich aber an Diskussionen erinnern, wo gesagt wurde, dass Taxifahrer dieses Recht  missbraucht hatten.

Herr Wendrich fragt, ob die Möglichkeit noch besteht, dass bei besonderen Fällen die Absenkung der Poller durch die Leitstelle erfolgen kann. Frau Noack sagt, definitiv von der Leitstelle nicht, aber es wird  möglicherweise per Funk machbar sein.

Herr Erben wiederholt nochmals seine Frage, nach welchem Punkt der Allgemeinverfügung Ausnahmeanträge beim Landkreis gestellt werden können.

Frau Noack möchte anregen, dass diese Anfrage geklärt wird, aber das Verfahren nicht aufgehalten wird, weil die Bürger auch gehört werden und die Verwaltung nicht davon ausgeht, dass Anfragen nicht ausbleiben werden.

Herr Engel hätte sich gewünscht, dass die Fragen aus dem Hauptausschuss heute in Gänze beantwortet wurden wären.

Frau Bester stellt den von Herrn Erben gestellten Antrag, die Beschlussvorlage bis zur Klärung der aufgeworfenen Fragen zurück zu stellen, zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

12

Nein:

13

Enthaltung:

  4

An der Abstimmung haben 28 Stadträte und der Bürgermeister teilgenommen.

Der Antrag wurde abgelehnt.


Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage:

 

 

Ja:

14

Nein:

12

Enthaltung:

  4

 

An der Abstimmung haben 29 Stadträte und der Bürgermeister teilgenommen.

Die Stadträte Herr Dr. Vogt, Herr Weber, Herr Kurze und Herr Nielebock nehmen wieder an der Beratung und Abstimmung teil. Somit sind 34 Stadträte und der Bürgermeister anwesend.

Herr Kurze übernimmt wieder die Sitzungsleitung.