Herr Patté unterliegt gemäß § 33, Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt, dem Mitwirkungsverbot und begibt sich in den für die Zuhörer bestimmten Teil des Beratungsraumes.

Frau Dölle gibt eine kurze Zusammenfassung zur Beschlussvorlage und weist unter anderem darauf hin, dass die Stadt die jetzige Verfahrensweise beibehalten und einen maximalen Verfahrensabschlag von 10% gewähren will. Die Berücksichtigung individueller Grundstücksmerkmale soll auch wiedergegeben sein.

Herr Ferchland fragt an, ob die einzelnen Straßen komplett durchgehen oder zum Teil anderen Zonen zugeordnet sind.

Laut Frau Dölle wurde jeder Straßenabschnitt komplett bewertet.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

4

Nein:

1

Enthaltung:

2