Sitzung: 30.05.2016 Ortschaftsrat Parchau
Die jetzt gültige Gefahrenabwehrverordnung wird in Kürze nach 10 Jahren automatisch außer Kraft treten erläutert Herr Roszczka. Aus diesem Grund wurde eine Neufassung erarbeitet. Die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit der Polizei und dem Landkreis Jerichower Land als Aufsichtsbehörde ist bereits erfolgt.
Im Wesentlichen gibt es zur jetzigen Fassung nur zwei Änderungen. Zum einen wurde § 2 Abs. 4 dahingehend erweitert, dass nunmehr auch das Anbringen von Aufklebern, Plakaten und ähnlichen an Straßenlaternen, Lichtmasten usw. verboten ist. Diese Sachen werden mit Klebern aufgebracht und beschädigen damit die Oberfläche der Masten.
Des Weiteren wurde § 5 neu aufgenommen. Diese Reglungen zum ruhestörendem Lärm waren in einer alten Fassung der Gefahrenabwehrverordnung bereits enthalten. Auf Weisung der Landkreises JL musste dieser Paragraf bei der letzten Neufassung gestrichen erden, da zwischenzeitlich eine Verordnung zum Bundesimmissions-schutzgesetz existiert, die den Betrieb von Maschinen regelt.
Mit diesen beiden Änderungen ist es möglich entsprechende Verstöße durch die Verwaltung einfacher zu ahnden.
Die Ortschaftsräte begrüßen diese Änderungen. Somit sind auch wieder klare Regelungen in Bezug auf die Ruhezeiten vorhanden welche für Jedermann auch einfach verständlich sind.