Sitzung: 16.06.2016 Hauptausschuss
Ausführungen von Herrn Rehbaum zu den gestellten Anfragen.
Herr Endert:
Er bemängelt, dass in der
August-Bebel-Straße, Ausfahrt DRK, das sich dort befindliche 30km/h Schild für
Bürger, die in Richtung Stadt fahren, nicht zu erkennen ist.
Mehrere Befragungen mit verschiedenen Fahrzeugen haben ergeben, dass das benannte Verkehrszeichen, welches der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung entsprechend aufgestellt wurde, beim Einbiegen von der untergeordneten Straße (In der Alten Kaserne) in die übergeordnete Straße (August-Bebel-Straße) in Fahrtrichtung Stadtzentrum jeweils gut zu erkennen war. Eine Änderung des Standortes ist somit entbehrlich.
Herr Schulz ergänzt, dass das Versetzen des besagten Verkehrsschildes in Auftrag gegeben wurde.
Herr Endert:
Er informierte, dass es in der
Ihlestraße ein Schild für das Parken geben soll, welches eine Parkzeit von 7
Stunden ausweist.
In der Ihlestraße befindet sich derzeit folgende Beschilderung, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der B1 vom Landkreis Jerichower Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde:
Halteverbot mit Zusatzzeichen „ab 11.04.16 7h“

Um eine Einheitlichkeit der Zusatzzeichen zu gewährleisten, sind diese im Katalog der Verkehrszeichen in ihrer Gestaltung enthalten und systematisch nummeriert. Abweichungen von diesen Zeichen sind unzulässig.
Bei der Uhrzeit gelten die üblichen Anforderungen, wie sie auch bei anderen zeitlich beschränkten Zusatzzeichen angewandt werden. Es ist kein Mangel, wenn man Uhr ausschreibt, im Sinne der StVO genügt jedoch ein kleines „h“ (für die international verwendete Uhrzeitangabe)

beschränktes Zusatzzeichen 1040-34
(Beschränkung ab einem bestimmten Zeitpunkt)
Bei Zeitangaben, die auf einen bestimmten Tag bestimmt sind, wie z.B. in der Ihlestraße „ab 11.04.16 7h“ ist die Beschilderung solange gültig, bis die Arbeiten beendet sind und die Schilder entfernt werden.
Lediglich bei Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht wird die zulässige Höchstparkdauer mit der Abkürzung „Std“ angegeben.

amtliche Ausführung des Zusatzzeichens “Parkscheibe”
