Die Stadträte Herr Jerkowski, Herr Voigt, Herr Dr. Vogt und der Bürgermeister,

Herr Rehbaum, nehmen wieder an der Sitzung teil.

Herr Rehbaum übernimmt die Leitung der Sitzung.

Herr Engel äußert sein Missfallen über das Aufstellen des Parkscheinautomates auf dem Breiten Weg in Burg, und befindet es für nicht sinnvoll. Er äußert weiter, dass dies jetzt Umleitungsstrecke ist und die dort parkenden Autos den fließenden Verkehr teilweise stoppen. Seiner Meinung nach werden die Einnahmen nicht sehr hoch sein. Herr Engel fordert eine Prüfung dessen, folgend die Information zur Höhe der Einnahmen nach einem festgelegten Zeitraum. Auch die Bürger sind von der Sinnhaftigtkeit nicht überzeugt, ergänzt Herr Engel.

Herr Rehbaum räumt ein, dass diesbezüglich die Informationen fehlten. Der Breite Weg ist eine öffentliche Verkehrsfläche, demzufolge kann eine Bewirtschaftung vorgenommen werden. Eine Prüfung fand vorab statt. Herr Rehbaum informiert weiter, dass bei alle aufgestellten Parkscheinautomaten ein Plus zu verzeichnen ist.

Herr Engel schlägt vor, nach einem halben Jahr die Prüfung der Einnahmen vorzunehmen und im Hauptausschuss darüber zu beraten. Herr Rehbaum stimmt dem Vorschlag zu, so zu verfahren.

Herr Endert berichtet, dass sich viele Bürger positiv über die Möglichkeit der Nutzung der Parkflächen geäußert haben.

Herr Voigt seine Anmerkungen betreffen den Fahrradweg von Reesen nach Burg.

So führt er weiter aus, dass mit den betreffenden Eigentümern Gespräche geführt wurden. Sie geben ihre Zustimmung für die weitere Planung und die Umsetzung des Fahrradweges. Eine gute Besplittung wäre ausreichend für diesen Verbindungsweg. Herr Voigt äußert sich zur Baumaßnahme B1 und erklärt sein Unverständnis über die Teilsanierung. Für ihn blieb der positive Effekt aus, da keine vollständige Sanierung erfolgte. Positiv wertet Herr Voigt die Umleitungsstrecke, da die LKW´s jetzt über die Ortschaft Grabow fahren.

Herr Dr. Vogt hinterfragt, wenn die Umleitungsstrecke über längere Zeit durch die Stadt Burg führt und die Durchfahrt von den LKW´s und anderen Fahrzeuge ansteigt, ist es absehbar, dass die Straßen und Bordsteinkanten zu Schaden kommen. Herr Dr. Vogt stellt die Frage, wer trägt dann die Kosten für die entstandenen Schäden und der Wiederinstandsetzung. Herr Rehbaum fügt an, dass die Stadt keinen finanziellen Ausgleich diesbezüglich erhalten wird. Nach einer Befragung zur Verkehrsbelastung ist von Herrn Rehbaum festzustellen, dass die Anzahl fahrender LKW´s nicht drastisch gestiegen ist. Beschwerden sind ihm diesbezüglich nicht bekannt.

Herr Dr. Vogt berichtet, dass LKW´s und andere Großraumfahrzeuge Schwierigkeiten der Befahrung haben in der Blumenthaler Straße/ Bahnhofstraße/Kirchhofstraße. Es ist vorausschauend abzusehen, dass hier Straßenschäden entstehen werden.

Herr Schulz informiert, dass nach erteilten Hinweisen, Gespräche mit dem Landkreis geführt werden. So kam der Hinweis aus dem Bau- und Umweltausschusses, bestimmte Tonnagen nicht mehr zu zulassen. Der Landkreis äußerte sich dazu, dass es keine weiteren Möglichkeiten gibt, insbesondere die Strecke nach Parchau, diese kann nur durch die Innenstadt geführt werden. Der Hinweis in Bezug der Sicherheit von Herrn

Dr. Vogt wird aufgenommen und geprüft, ob Sicherheitsmaßnahmen in Betracht kommen und Möglichkeiten der Umsetzung bestehen. Herr Schulz merkt aber an, dass es in Richtung Parchau nur diese Streckenführung gibt, entweder über die Holzstraße/Fruchtstraße oder die andere Alternative über den Breiten Weg und somit keine Möglichkeiten bestehen zusätzlich Vorkehrungen zu treffen.

Herr Rehbaum fügt hinzu, dass Regressmaßnahmen oder finanzielle Ausgleichsmaßnahmen für Schäden an unserem innerörtlichen Verkehrsnetz nicht realisierbar sind. Herr Schulz merkt an, dass in dieser Hinsicht im Vorfeld Bestandsaufnahmen hätten erfolgen müssen über den Baulastträger, da dies nicht erfolgt ist, kann kein finanzieller Ausgleich gefordert werden.

Herr Jerkowski wurde betreffend des Fahrradweges von Parchau nach Burg angesprochen. Dieser ist nach beidseitigem Mähen und starken Witterungseinflüssen nicht befahrbar. Er schlägt vor, sich mit dem Landkreis in Verbindung zu setzen, um das Räumen und Säubern des Fahrradweges zu veranlassen. Herr Rehbaum ergänzt, dass die Pflege des Fahrradweges dem Landkreis obliegt und ein entsprechender Hinweis dem Landkreis zukommen wird.

Herr Jerkowski bezieht seine Ausführungen auf einen Pressebeitrag bezugnehmend der B1n. Er führt aus, dass Bürger verärgert sind über den Beschluss im Stadtrat am 28.04.2016. Herr Jerkowski möchte über den Verfahrensweg informieren. Wenn ein Bürgerbegehren angestrebt wird, muss vorerst eine Unterschriftensammlung vorliegen. Dazu würden zweittausend Unterschriften notwendig sein, dann würde die Möglichkeit bestehen, gegen diesen Stadtratsbeschluss zu widersprechen. Am 29.06.2016 wäre die Frist für das Einreichen des Widerspruches beendet, so dass weitere Möglichkeiten jetzt angestrebt werden, eine Bürgerbefragung durchzuführen.

Herr Endert bringt Beschwerden von Bürgern und Handwerksbetrieben vor, die durch die Polleranlage keinen freien Zugang zur Schartauer Straße in Burg haben.

Herr Rehbaum antwortet, dass seiner Meinung nach, die Polleranlage funktionstüchtig ist und ihm keine negativen Äußerungen diesbezüglich bekannt sind. Er beantwortet die Frage von Herrn Endert, dass auch Taxiunternehmen eine entsprechende Genehmigung beim Landkreis Jerichower Land beantragen müssen.

Herr Schulz merkt an, dass für Taxen keine Sonderrechte bestehen. Sie können eine Ausnahmegenehmigung erhalten im Rahmen des Krankentransportes. Für Bürger ist es zumutbar, außerhalb der Fußgängerzone ein Taxi in Anspruch zu nehmen Herr Schulz betont, dass es für Fußgänger viele Möglichkeiten gibt auf kurzem Wege an den Rand der Fußgängerzone zu gelangen

Herr Rehbaum ergänzt, dass für Schwerbeschädigte, die im Besitz des entsprechenden Ausweises sind, die Möglichkeit besteht, einen Euroschlüssel zu beantragen, damit die Polleranlage bedient werden kann.

Herr Schulz führt aus, dass wie beabsichtigt war, eine merkbare Verkehrsberuhigung

in der Fußgängerzone/Schartauer Straße in Burg erreicht wurde. Er berichtet von einer bisher positiven Resonanz diesbezüglich.

Herr Schulz ergänzt, dass Handwerksbetriebe eine Sondergenehmigung beantragen können, die zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen ist jedoch der Landkreis.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Rehbaum, beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.

Rehbaum                                                                                                          Tränkler

Vorsitzender des Hauptausschusses                                                    Protokollantin