Sitzung: 19.10.2016 Bau- und Umweltausschuss
Herr Wagener erklärt, dass bereits im Jahr 2014 vom Stadtrat ein Beschluss gefasst wurde, der sich mit der Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg um die Ortschaft Reesen beschäftigt habe. Die Ortschaft Reesen hatte vor ihrer Eingemeindung einen eigenen Flächennutzungsplan (FNP) und aufgrund der Zugehörigkeit zu Burg ab 2009, sah es die Stadt als angebracht, den FNP Burg um die OS Reesen zu ergänzen. Einige Änderungserfordernisse haben sich seit In-Kraft-Treten des FNP im Jahre 2008 ergeben, sodass eine Aufstellung für die Burger und der alten Ortschaften erarbeitet und die erforderlichen Änderungen in einem Ergänzungsverfahren eingearbeitet wurde. Das Verfahren war aufgrund von unternehmerischen Belangen der Fa. Neumann Transporte sowie der Fa. ENERCON und den gemeindlichen Zielen für die Ortschaft Reesen zustande gekommen.
Die Verwaltung hat sich mit dem Büro Funke zu den einzelnen Inhalten des Vorentwurfes intensiv abgestimmt, sodass dieser nunmehr den Stadt- u. Ortschaftsräten vorgestellt werden könne. Im Anschluss werde das Verfahren weiter fortgeführt und die Träger öffentlicher Belange sowie der Planentwurf in die öffentliche Auslegung gebracht, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu geben, zu den Planinhalten Stellung zu nehmen. Nach Sichtung der einzelnen Stellungnahmen und deren Einarbeitung wird der dann aktualisierte Planentwurf als Entwurfs- u. Auslegungsbeschluss dem Ortschaftsrat sowie den Stadträten 2017 erneut vorgestellt.
Herr Funke informiert zunächst über die geänderten Gegebenheiten der Gemarkung Reesen mit der Ortschaft und wird im Anschluss alle Einzeländerungen im Burger- und Altbereich und aller anderen Ortschaften vorstellen und besprechen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg ist um die Ortschaft Reesen zu ergänzen, da dieser für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich die Art der baulichen Nutzung in den Grundzügen darstellt. Für Reesen seien diverse Neuentwicklungen enthalten, die aber im Wesentlichen die Bereiche der Deponie, Windenergieanlagen und den Kiesabbau betreffen. Für die Ortschaft Reesen selbst seien ebenfalls entsprechende Entwicklungsprognosen erstellt worden. Die Planung soll sich nach den voraussichtlichen Bedürfnissen und berechneten Bedarf für die Gemeinden richten. Da die Ortschaft Reesen selbst an der mittelzentralen Funktion nicht teilnehme, werde auf deren Einzelentwicklung gesetzt, die für den örtlichen Bedarf vorhanden sei. Das setze gewisse Grenzen, auch für die Entwicklung von Wohnbauflächen bzw. dem Erfordernis von gewerblichen Flächen. In Reesen läge seit vielen Jahren eine konstante Einwohnerzahl vor und die Abweichung von der bisherigen Prognose von Burg wurde der künftigen für Reesen zugrunde gelegt. Derzeit leben 534 Einwohner in Reesen (Stand 31.12.2015). Die Prognose für 2030 gehe davon aus, dass diese sich zwar auf 531 Einwohner reduziere, aber dennoch eine völlig stabile Einwohnerentwicklung zu erwarten sei. Mit der Verkleinerung der Haushalte sei aber eine zweite Entwicklung zu berücksichtigen, sodass man für weniger Einwohner mehr Wohnpotenzial benötige. Es werden eingeschätzt, dass bis zum Jahre 2030 für Reesen bis zu 26 Baugrundstücke erforderlich seien, da man davon ausgehe, dass die Nachfrage im Wesentlichen im Einfamilienhausbau erfolgen werde. Somit müssten künftig einige Baugebiete in Reesen dargestellt werden.
Herr Funke zeigt anhand von Kartenmaterial die einzelnen Gegebenheiten der Ortschaft und deren Umgebung auf. Besonders ging er auf die Ortslage von Reesen und den bisher noch vorhandenen 9 Bauflächen ein, die jedoch den Bedarf nicht abdecken würden. Er verweist auf zwei Ergänzungssatzungen am Gütter- sowie am Grabower Weg. Beide Areale weisen noch Bauflächen auf, sodass noch einige Möglichkeiten der Innenentwicklung gegeben seien. Diese Flächen seien nicht vollständig auf die künftigen Bauflächen angerechnet, da es sich hier um zersplitterte Eigentumsverhältnisse handele, bei denen nicht anzunehmen sei, dass alle Eigentümer ihr Grundstück für eine künftige Bebauung zur Verfügung stellen. Deshalb seien zwei weitere Baugebiete („Im Sonnenwinkel“ sowie südlich vom „Predätzer Weg“) vorgesehen, die auch bereits erschlossen seien. Wichtig sei, dass dort keine neuen Erschließungsanlagen errichtet werden müssen, da die Folgekosten der Infrastruktur nicht weiter ausgedehnt und sich möglichst am Bestand orientiert werde. Insgesamt würden somit 26 Bauplätze mit den Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die den nachgewiesenen Eigenbedarf für Reesen decken können. Im inneren Bereich seien noch größere Freiflächen vorhanden, für die aber für eine erweiterte bauliche Nutzung kein Bedarf nachgewiesen sei. Sie würden noch zusätzliche Erschließungsaufwendungen erfordern, wie z.B. Errichtung von Straßen und nicht als zielführend erachtet werden.
Herr Voigt bezieht sich auf die geplanten Bebauung im Predätzer Weg und bezweifelt den Bedarf, da sich die B1 und ggf. die derzeit im Gespräch befindliche B1n in unmittelbarer Nähe des Gebietes befinden. Er verweist auf den unteren Bereich der Karte (Bereich Schmidt’s Berg) und ist der Auffassung, dass dies für Bauwillige auf größeres Interesse stoßen würde. Hier seien außer der Straße alle anderen Medien bereits vorhanden.
Aufgrund der Nachfrage von Herrn Kottler, wie vorzugehen sei, wenn man in einem Bereich bauen
möchte, der nicht als Baugebiet ausgewiesen sei, erklärt Herr Wagener ausführlich die erforderlichen Voraussetzungen.
Nach Ansicht von Herrn Engel haben die Eigentumsverhältnisse in den Baugebieten „Schmidt´s Berg“ und „Predätzer Weg“ Priorität. Es würde wenig nutzen, so Herr Engel weiter, wenn die Eigentümer im „Predätzer Weg“ ihre Grundstücke landwirtschaftlich nutzen und sowieso nicht veräußern wollen. Er favorisiert das Gebiet „Schmidt´s Berg“, das sich mit den notwendigen Investitionen eher für eine Bebauung anbieten würde.
Herr Voigt bestätigt ebenfalls, dass die Attraktivität der Grundstücke dort wesentlich günstiger sei und besser zu vermarkten wären, als im oberen Bereich des „Predätzer Weges“.
Herr Wagener wirft ein, dass dies die Verwaltung mit keiner Planung regeln könne, da hierzu die Position des Eigentümers entscheidend sei, ob ein Verkauf stattfindet oder nicht.
Auf Nachfrage von Herrn Wendrich, ob bei einem erforderlichen Straßenbau die Eigentümer für die Erschließung verantwortlich seien, erklärt Herr Wagener, dass die Stadt grundsätzlich in der Erschließungspflicht sei, diese aber mit einem abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen Stadt und Interessenten auslagern könne. Dies würde sich aber nach seiner Auffassung als schwierig gestalten, denn, ob ein Interessent, der ein Einfamilienhaus bauen möchte sich vertraglich bindet, um eine Straße zu bauen und aufgefordert werde, diese letztlich kosten-und lastenfrei an die Gemeinde zu übergeben, sei fraglich. Vorteilhafter sei es, mit dem Eigentümer der Fläche einen Vertrag abzuschließen, der sich dann mit dem Käufer des Grundstücks bezüglich der Kosten einigen könne.
Herr Wagener weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Straße am Predätzer Weg fertiggestellt sei und diesbezüglich keine Kosten mehr entstehen werden.
Zur Nachfrage von Herrn Engel bezüglich des Grabower Weges erklärt Herr Funke, dass dieser sich als Wohnbaufläche darstellt. Im Flächennutzungsplan werden nur die baulichen Flächen nach der allgemeinen Nutzung dargestellt. Der Begriff „Wohnbauflächen“ umfasse allgemeine sowie besondere Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete. Das Büro gehe davon aus, dass es sich in dem Fall um ein Allgemeines Wohngebiet mit einzelnen Kleinstgewerben. handele.
Auf die Frage von Herrn Richters, ob es sich bei der B1/Ecke Grabower Str./Reiterhof um ein Wohn- oder ein Mischgebiet handele, informiert Herr Funke, dass es sich hierbei um eine
gemischte Baufläche handele, bei der Dorf- und Mischgebiete erfasst werden.
Herrn Richters interessiert weiter, ob der Reiterhof als solcher weitergeführt werden könne, um diesen gewerblich nutzen zu können.
Herr Wagener erklärt, dass die Lage dieses Grundstücks dem Innenbereich zuzuordnen sei. Hier orientiere sich die Beurteilung des Vorhabens nach den örtlichen Gegebenheiten. Das Bauordnungsamt habe grundsätzlich Probleme mit der Haltung von Großtieren in den Gebieten innerhalb der Ortschaften, da aus dieser Haltung heraus sich ein Störpotential entfalte und dieser Vorgang in der bauordnungsrechtlichen Genehmigung immer Probleme mache.
Zu dieser Darstellung äußerten die Anwesenden ihren Unmut und Herr Engel ergänzt, dass innerhalb einer dörflichen Gemeinschaft Großtierhaltung üblich sei. Diese Auffassung vertreten auch die Herren Endert und Ferchland, dass in einem „Dorf“ von einer entsprechenden Tierhaltung auszugehen sei.
Herr Funke begründet die Einstellung des Bauordnungsamtes damit, dass die noch in teilweisen Gebieten mit landwirtschaftlicher Prägung, in vielen Ortschaften nicht mehr in dieser Form angenommen werde, und sich hieraus die allgemeine Zulässigkeit von Nutzungen in diesen Ortschaften ergebe. Sollte diese Prägung wieder einbezogen oder solche Anlagen vorhanden sein, stehe es der Gemeinde offen, durch eine Ausweisung über den Bebauungsplan von Dorfgebieten konkret diese Zulässigkeit zu begründen.
Herr Voigt
-
beantragt,
auch im Namen der Ortschaft Reesen, dass das Baugebiet „Schmidt´s Berg“ als
Bauerwartungsland in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird.
Herr Wagener weist darauf hin, dass am Predätzer Weg entsprechend zu reduzieren sei, wenn am „Schmidt´s Berg“ mehr Baufläche ausgewiesen werde.
Die Vorgehensweise wird auch von Herrn Voigt empfohlen, das dieser Standort nach seiner Auffassung attraktiver und sinnvoller sei, als am Predätzer Weg, schon allein wegen der bestehenden Hauptverkehrsstraße.
Herr Funke wirft ein, dass die vorgestellte Prognose sehr wohlwollend betrachtet und in Richtung Ortschaft ausgereizt wurde. Von der Landesplanungsbehörde wurde bereits als kritisch angesehen, dass die bestehenden Bauflächen nur zu 50 % angerechnet wurden.
Nach weiteren Diskussionen und Anmerkungen weist Herr Funke darauf hin, dass die vorgelegte Grundlage noch nicht abschließend sei, nach Erarbeitung der Entwurfsplanung seien weitere Änderungen möglich.
Herr Herbort schließt sich dem Antrag von Herrn Voigt an. Weiterhin bezieht er sich auf das Industriegebiet von Neumann Transporte und fragt nach dessen weiterer Entwicklung. Ihm sei bekannt, dass bei der damaligen Begehung Hinweise von Anwohnern aufkamen, die sich belästigt gefühlt haben und dies ggf. ein Argument sei, sich von diesem Baugebiet zurückzuziehen.
Nach weiteren Erläuterungen durch Herrn Voigt, der für den „Predätzer Weg“ mehr akustische Probleme aufkommen sieht als beim „Schmidt`s Berg, erklärt Herr Kottler, dass sich die derzeitige Lärmbelästigung der Deponie als geräuschsärmer darstellt als die der Windkraftanlagen. Hier dürfe man nicht vergessen, so Herr Herbort, dass die Firma derzeit noch nicht ausgelastet wäre und ursprünglich der Einsatz von weiteren LKW geplant sei.
Auch Herr Nielebock ist der Ansicht, dass sich das Gebiet „Schmidt´s Berg schneller vermarkten lassen würde, da es bereits Baugebiet sei. Weiterhin interessiert ihn, in welchem Zeitraum mit den Eigentümern „Im Sonnenwinkel“ bzw. „Predätzer Weg“ gesprochen werde, ob sie für eine Veräußerung ihrer Flächen bereit seien und, falls kein Kaufinteresse an diesem Gebiet bestünde, wie lange es dauern würde, dieses wieder aus den Plan herauszunehmen.
Herr Wagener erklärt, dass für die Änderung von Verfahren die konkrete Situation und die erkennbaren Entwicklungstendenzen beim FNP und Bebauungsplan entscheidend seien. Er weist nochmals darauf hin, dass die Kommune weder vor noch innerhalb des Verfahrens mit den Eigentümern in Verbindung treten werde. Die Eigentümer selbst müssen auf die Kommune zukommen. Ohne es in die Planungsdokumente zu verankern, könne man sich überlegen dies innerhalb einer Sieben-Jahres-Frist nochmals aufzugreifen.
Frau Pfennighaus fragt nach, ob der Ortschaftsrat befugt sei, mit den entsprechenden Eigentümern Kontakt aufzunehmen, um deren Meinung bezüglich eines Verkaufs der Grundstücke einzuholen. Es sei unbedacht, wenn Baugebiete geschaffen werden sollen, aber die Eigentümer selbst kein Interesse an einer Veräußerung der Grundstücke haben. Auch sie plädiert für die Ausweisung des Gebietes „Schmidt´s Berg“ und stimmt dem Vorschlag von Herrn Voigt zu.
Herr Wagener ist der Auffassung, dass nichts dagegen spreche, wenn der Ortsschaftrat mit den Eigentümern zu dieser Problematik abstimme, um diese zu aktivieren, sich in das Verfahren einzubringen. Ohne einen erkennbaren Grund werde die Kommune im Vorfeld keine weiteren Schritte zur Erschließung und Errichtung der Straße einleiten. Sollte der Eigentümer der Fläche interessiert sein, müsse er auf die Stadt zukommen und bereit sein, einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Erst dann könne man über die Durchführung dieser Maßnahme sprechen.
Auf Nachfrage von Herrn Wendrich zur Möglichkeit weitere Baugebiete zu errichten, falls die Eigentümer der Grundstücke „Im Sonnenwinkel“ Interesse dafür zeigen, erklärt Herr Funke,
dass dies nach Rücknahme der anderen Baugrundstücke möglich sei. Den Eigentümern solle aber angemessenen Zeitraum zur Realisierung von baulichen Möglichkeiten an dieser Stelle gelassen werden.
Herr Endert versteht nicht, Baumaßnahmen außerhalb von Burg durchzuführen, obwohl innerhalb genügend Freiflächen zur Verfügung stehen, die nicht genutzt werden.
Herr Wagener begründet diese Vorgehensweise damit, dass die Nachverdichtung im Bestand und nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes sei. Wenn die beschriebene Situation in den FNP aufgenommen werden solle, müsse dieses Grundstück bereits innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen. So sei die Frage der Bebauung abhängig von dem was sich einfügen soll oder ob eine Erschließung, Zufahrt o. ä. fehle. Insofern sei die Bebauung von Lückengrundstücken auch in der Ortschaft Reesen immerhin auch noch möglich. Man dürfe auch nicht vergessen, so Herr Wagener weiter, dass der Grundstücksmarkt an sich (Bestandsgebäude) ebenfalls einem langsam zirkulierenden Wandel unterliege. Ein grundsätzlicher Vorteil wäre, dass die Kommune bei der zukünftigen Entwicklung keine Aufwendungen habe und der Bestand verbleiben würde.
Nach weiteren Diskussionen und Anregungen bittet Herr Voigt abschließend um eine Meinungsäußerung, ob die Ortschaft Reesen als Hauptbeteiligte, dass Gebiet „Schmidt´s Berg“ aufgrund seiner Rentabilität bevorzuge.
Herr Kottler stimmt prinzipiell dem Ganzen zu, da es sich aber um einen Entwurf handele, solle man zunächst in Erfahrung bringen, welcher Eigentümer bereit wäre, seine Grundstücke zu veräußern. Die Verwaltung befinde sich erst in der Planungsphase und sei noch keine Verbindlichkeiten eingegangen, sodass nach öffentlicher Auslegung immer noch Änderungen erfolgen können.
Herr Engel bestätigt die Auffassung seines Vorredners, so können Meinungsfindungen in die Planung mit einfließen.
Herr Engel als auch Herr Voigt bitten abschließend die anwesenden Stadt- bzw. Ortschaftsräte um ein erstes Votum zum Vorschlag, das Areal „Schmidt´s Berg“ zu aktivieren und dafür die Gebiete ‚Predätzer Weg‘ bzw. ‚Im Sonnenwinkel‘ außen vor zu lassen:
Bau- und
Umweltausschuss:
Anwesend: 8
- einstimmig –
Ortschaftsrat
Reesen:
Anwesend: 6
-
einstimmig
-
Deponiebereich
Reesen:
Herr Funke:
Die nördlich bestehende Deponie mit ihren Ablagerungsflächen und der Abfallbehandlungsanlage sind genehmigt. Für eine weitere Fläche, bis zum Ziegelsdorfer Weg heran beabsichtigt die Fa. Neumann mittelfristig eine Erweiterung. Zwischen diesen Flächen befinden sich diverse Windenergieanlagen und diesbezüglich geführte Gespräche mit der Regionalen Planungsgemeinschaft haben ergeben, dass nur ein Vorhaben genehmigt werde, entweder Windenergieanlagen oder eine künftige Deponie. Der Grundstückseigentümer der Flächen, die Fa. Neumann, beabsichtigt, zwischen den Windenergieanlagen Kies abzubauen. Die errichteten Windenergieanlagen bestehen bis zu einer bestimmten Zeit (ca. bis 2033 mit einer 10-jährigen weiteren Option) danach sei von der Firma geplant, die Deponie zu erweitern. Deshalb wurde diese Fläche bereits für Kiessandabbau und Ablagerungen im Entwurf gekennzeichnet, um diese Nutzungsmöglichkeit langfristig einzuräumen. Es gebe noch eine textliche Ergänzung, dass die im Gebiet bestehenden Windenergieanlagen einen erweiterten Bestandsschutz genießen, was entsprechend aufgenommen werden soll. Ob die Raumordnungsbehörde diese Verfahrensweise jedoch akzeptiere, sei fraglich, da das Eignungsgebiet an dieser Stelle wegfalle und die Windenergieanlagen langfristig dort keinen Bestand hätten. Dies wäre vor dem Hintergrund, dass sich die Fa. ENERCON an der Finanzierung beteiligt, problematisch, aber aufgrund der Umsetzbarkeit der Planung wurde dies zunächst so vollzogen und dieser Vorschlag in den Entwurf eingearbeitet (Fläche für Deponie und Abgrabungen). Zusätzlich habe die Fa. Neumann für die östlich liegenden Flächen bereits eine Abgrabungsgenehmigung für den Kiessandabbau.
Für den Außenbereich wurden landwirtschaftliche Nutzfläche sowie Waldflächen dargestellt. Die B 1 war sowohl für Reesen als auch für Burg aufgrund des fehlenden Raumordnungsverfahrens noch nicht darstellbar. Erst in diesem Verfahren werden die entsprechenden Trassen festgelegt, um diese dann in den Flächennutzungsplan einzuplanen und zu übernehmen.
Herr Engel verwies aufgrund des Einwurfes von Herrn Endert, dem Vorgenannten nicht zuzustimmen, darauf, dass es sich hier um einen Entwurf handele und darüber am heutigen Abend nicht abgestimmt werde.
Herrn Ferchland war bisher nur bekannt, dass Abgrabungen vorgenommen werden. Herr Funke erklärt, dass langfristig Deponiearbeiten geplant seien.
Da es sich um neue Verfahren für die Erweiterung der Deponie handele, so Herr Wagener, sei ein komplettes abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren, wie bereits beim ersten Deponiekörper erforderlich (Beteiligung der Öffentlichkeit, Umweltbericht, Gutachten etc.). Für den weiteren Deponiekörper werde ein gesondertes Verfahren eingeleitet. Im Flächen-
nutzungsplan würde lediglich die erkennbare Situation dargestellt, die sich nach heutigem Sachstand ergebe und bekannt sei. Von Seiten der Verwaltung werde, wenn die entsprechenden planungsrechtlich notwendigen Verfahren in der Beteiligung der Öffentlichkeit stünden, hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die mit dem OSR Reesen abgestimmt werde.
Herrn Ferchland interessiert, welche Position der OSR Reesen zu dieser Thematik einnehme.
Herr Kottler zeigt sich überrascht, über die nunmehr vorgesehene Erweiterung, da im Vorfeld nur über die vorhandene Deponie gesprochen wurde.
Herr Funke erklärt, dass die endgültige Zuständigkeit für die Errichtung dieser Deponie nicht bei der Gemeinde liege, sondern die Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens angehört werde. Es sei zu klären, wie mit dem Sachverhalt umzugehen sei. Er empfiehlt, unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen einen Konsens mit dem Unternehmen zu finden und das Bestmögliche für die Ortschaft herauszuholen bzw. sich nicht von Vornherein dagegen zu stellen, sondern mitzuwirken und entsprechende Sachverhalte und Wünsche einfließen zu lassen.
Herr Wagener erinnert in diesem Zusammenhang an den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 2014 und zitiert aus der Begründung, einerseits die Ziele der Fa. ENERCON und andererseits die der Fa. Neumann Transporte und Sandgruben, die da heißen: „Fortführung und Erweiterung des bestehenden Sandtagebaus für eine grundeigene Lagerstätte von Sanden und nachfolgende Nutzung für den wirtschaftlichen Abbau des Rohstoffen, die Aufbereitung/Behandlung von mineralischen Abfällen sowie deren Deponierung.“ Daraus sei zu schlussfolgern, so Herr Wagener, dass hier keine neue Situation vorliege, sondern das in die Kartengrundlage einzutragen, was zum damaligen Zeitpunkt beraten wurde.
Herr Endert verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik Tongrube Möckern/Vehlitz und fordert mit der Thematik sensibel und mit Vorsicht umzugehen.
Herrn Ferchland interessiert, ob aktuell Protokolle über die Einlagerungen in die Deponie erstellt wurden.
Herr Wagener gibt an, dass diese Anlage zu den bestüberwachtesten in Sachsen-Anhalt gehöre. Herr Neumann habe angeboten, einem zu bildenden Interessentenkreis, bestehend aus Ortschaftsräten bzw. Stadträten, diese Protokolle durch die hier zu überwachende Behörde zur Verfügung zu stellen. Es sollten regelmäßige Treffen stattfinden, die das Unternehmen auch nach seinem Aufbau begleiten und schlägt vor, diese Idee zu aktivieren.
Herr Voigt bestätigt die Verfahrensweise, eine letzte Begehung fand vor ca. 1 ½ Jahren statt. Nach seiner Ansicht sei es kein Problem, zusammen mit dem Ortschaftsrat, Bauausschuss und anderen Interessierten diese Begehung durchzuführen.
Herr Kottler befürwortet dies, offene Fragen sollten angebracht und geklärt werden.
Herr Wagener regt an, diesbezüglich Rücksprache mit Herrn Neumann zu halten. Sodann müsse der Personenkreis definiert und ein Termin vereinbart werden.
Aufgrund eines
Folgetermins verlässt der Ortschaftsrat Reesen um 19.15 Uhr geschlossen die
Sitzung und wird von Herrn Engel verabschiedet.
Herr Funke führt weiter aus, dass die in der Ortschaft Ihleburg vormals aufgeführte Abgrabungsfläche durch Auslaufen der entsprechenden Genehmigungen im Entwurf nicht mehr enthalten sei. Da diese Abgrabungen in der Größenordnung auch nie im Sinne der Stadt bzw. der Ortschaft waren, soll sie im Rahmen des Änderungsverfahrens herausgenommen werden und nur noch landwirtschaftliche Nutzfläche und die kleinen Wäldchen enthalten.
Er betont, dass es sich bei den Änderungen nur um klargestellte Sachen handele, die keinen großen Diskussionsbedarf bedürfen und gibt anhand des Übersichtsplanes folgende Erläuterungen zu den einzelnen aufgeführten Punkten:
- OS Ihleburg
- Herausnahme der Fläche für den Tonabbau und Darstellung als landwirtschaftliche Fläche.
- Corneliuswerk
- Waldbestand wird zwischen den Bereichen geschlossen und als Ausgleichsfläche aufgeführt.
- Blumenthal/Bereich NABU
- Ausbaufläche für Beherbergungsbetriebe
- Brehm
- Naturschutzzentrum wird beibehalten, Wohnen nur als Betriebswohnung, d. h. die Nutzung werde entsprechend so festgelegt, dass diese Entwicklung vollzogen werden könne.
- Wohngebiet Burg Süd/Grabower Landstraße
- Hier wurden bisher im FNP Grundflächenzahlen festgesetzt. Da sich dies nicht bewährt habe, wird empfohlen, die dargestellten Geschossflächenzahlen grundsätzlich entfallen zu lassen, es bestünde dafür keine Notwendigkeit und kein Zwang und lasse keinen sachlichen Grund erkennen.
6.,7.,8. Wassersportzentrum
- vormals Sonderbaufläche Hafen
- neu: Wohnbaufläche, bei der eine Erschließung erforderlich ist (bebaute Ortslage)
9. Krähenberge
- größere Veränderung – vorher Sonderbaufläche für Motocross-Strecke, nunmehr wurde die Fläche von der BIMA an die Bundesforst übertragen. Diese beabsichtigt, das Areal nur als Waldfläche zu nutzen. Der Standortübungsplatz Krähenberge war ursprünglich anders im FNP abgegrenzt, aber tatsächlich seien schon 1992 die Flä- chen außerhalb des aufgezeigten Areals Standortübungsplatz, die anderen Flächen
sowie der Sonderlandeplatz ausgegliedert, und als Fläche für den Luftverkehr darge- stellt worden. Derzeit sei nicht bekannt, ob zum Motocross das letzte Wort gespro- chen sei, aber momentan werde keine Handlungsmöglichkeit für die Umsetzung gesehen und müsse dennoch als Änderungsbereich beibehalten werden.
Herrn Engel liegen Informationen vor, dass die BIMA bestrebt sei, die Grundstücke zu veräußern und ein möglicher Investor bereits seine Absichten vorgestellt habe. Er bezieht sich auf die Absage des vorgesehenen Termins durch Herrn Wagener und dessen Mail vom 12.10.2016 bezüglich der Flächen. Er gehe davon aus, dass bei Bestehen bestimmter Absichten, diese in den Flächennutzungsplan als Gewerbe eingearbeitet werden müssten.
Herr Wagener bezieht sich hinsichtlich der Absage des Termins zur Thematik Motocross auf die Erklärung der BIMA, dass eine waldbauliche Nutzung auf dem Grundstück geplant sei und somit das Gespräch mit dem Motorsportclub Burg e.V. nicht mehr relevant war. Trotz Bemühungen mit der BIMA eine Einigung zu diesem Grundstück zu erzielen, um es weiterhin für den Motorsport nutzen zu können, konnten keine Verträge abgeschlossen werden. Nachdem es zum Eigentumswechsel der Fläche an die Bundesforst kam, konnte zwischen dem neuen Eigentümer und dem Motorsportklub auch kein Kompromiss erzielt werden, da dieser darauf bestehe, die Fläche als Wald zu nutzen. Daraufhin war für Herrn Wagener klar erkennbar, dass ohne Bereitschaft des Eigentümers die Planungen und die weiteren Gespräche über die Einrichtung besagter Motocross-Strecke zu unterstützen, keinen Sinn machen und deshalb der Termin beim Landkreis vorerst abgesagt wurde. Herr Wagener erklärt weiter, dass er zu den anderen Entwicklungsabsichten bisher nicht involviert sei und er diesbezüglich im Laufe der Woche einen Termin beim Bürgermeister habe.
Herr Wendrich zeigt sich verwundert über den Sachstand, da es sich bei den Akteuren um öffentliche Einrichtungen handele und kann bezogen auf die Motocross-Strecke die erfolgten Entscheidungen nicht verstehen.
Herr Wagener erklärt nochmals, dass durch ihn keine Bewertung zu den Absichten der BIMA erfolgen könne bzw. was in den Fraktionen diesbezüglich besprochen wurde. Im Moment verfüge er über keine andere Darstellung.
Herr Endert bezieht sich auf das am 18.10.2016 geführte Gespräch unter den Fraktionsvorsitzenden und der Entscheidung, dass die Problematik derzeit nicht weiter verfolgt werde und die Stadträte zu gegebener Zeit informiert werden.
Er möchte weiter wissen, ob das Areal Krähenberge auch bezüglich Munitionsfunde untersucht werde, bevor eine Freigabe erfolgt.
Herr Wagener verweist auf die Beschilderung entlang der B 246a, die auf den Truppenübungsplatz hinweisen, das Betreten dieses Areals sowieso verboten sei und auch keine Freigabe der Fläche erfolgen werde. Bezogen auf die Motocross-Strecke wäre es selbstverständlich ein Prüfpunkt im Verfahren.
Herr Funke fährt wie folgt fort in seinen Ausführungen:
10.,11. LaGa-Gelände –
- am Marienweg Erweiterung Altenhilfezentrum Corneliuswerk, Spiel- u. Sportanlage – Einzelhandel (Erneuerung Edeka) ist als Sondergebiet darzustellen;
12. Wasserstraße – Mühle
- zusätzliche Wohnbaufläche; Pulverstraße – hier soll die Möglichkeit einer
Wohnbaufläche eingeräumt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Planung müssen allerdings noch weitere Untersuchungen erfolgen, da in unmittelbarer Nähe das Stadion angrenze und in diesem Bereich i. S. Freizeitlärm zu prüfen wäre.
13. Niegripper See – Burger Seite –
- Verkleinerung des Sondergebietes für Erholung, Erweiterungsflächen waren auf den Ackerflächen im Rahmen der Aufstellung des FNP für den Campingplatz geplant. Keine Erweiterung, da kein Bedarf erkennbar;
14. Industrie- und Gewerbepark Burg –
- war für die Erweiterung der Papierfabrik vorgesehen und als gewerbliche Baufläche dargestellt. Hier befinden sich die Ausgleichsmaßnahmen im Bestand für den III. Bauabschnitt; Für den 4. Bauabschnitt ist ebenfalls eine kleine Fläche als Gewerbefläche aufgenommen worden;
15. Forststraße/Hundesportplatz -
- wird als Sportfläche separat dargestellt;
16. Bereich Rote Mühle –
- das letzte Grundstück wird als Bauland dargestellt, obwohl eine
Bebauung aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke eingeschränkt wäre.
Herrn Endert interessiert, ob im Bereich Oberstraße/Magdeburger Str./Brüderstr. (Scharfe Ecke) eine Bebauung vorgesehen sei. Dies wurde durch Herrn Funke verneint.
Herr Engel bezieht sich auf das in Auftrag gegebene Gutachten für das Objekt Aldi an der B 246a. Die Fa. habe sich beschwert, dass ihr das Gutachten nicht vorliege. Im diesem Zusammenhang interessiert auch den Stadträten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werde und ob auch dafür eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan erfolgen müsse.
Herr Wagener erklärt, dass der Entwurf des Gutachtens vorliege. Nach erfolgter Einsichtnahme wurde dem Gutachter mitgeteilt, dass für einige dort enthaltene Dinge Klärungsbedarf bestünde. Das Gutachten sage u. a. aus, dass das Vorhaben (mit 1200 qm VK) und die Standortverlagerung an dieser Stelle nicht zulässig seien, da sie negative Auswirkungen auf vorhandene Versorgungszentren und auf den Hauptgeschäftsbereich der Stadt Burg habe. Die wirtschaftlichen Auswirkungen seien so, dass davon ausgegangen werden muss, dass Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt und bestandsgefährdend beeinflusst werden. Es seien noch Dinge zu klären, die Herr Wagener den Anwesenden eingehend erläuterte. Nach Vorlage des aktuellen Gutachtens werde es der Fa. Aldi zur Verfügung gestellt. Auch die Verwaltung wollte eine abschließende Regelung im Gutachten haben, deshalb wurden die Fragen gestellt und nunmehr der Schlussbericht abgewartet.
Herr Engel als
auch die Mehrheit der Stadträte seien sich einig, dass Aldi an dem alten
Standort verbleibe und nicht weiter in den vorderen Bereich (am Ring) rücke.
Durch Herrn Funke erfolgen zu dieser Problematik noch weitere Ergänzungen.
Auf Nachfrage von Herrn Wendrich zum Areal der ursprünglich geplanten Feuerwache, wurde mitgeteilt, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen und die Fläche mittlerweile naturbelassen sei.
Herr Engel verabschiedet Herrn Funke, der versprach die gewünschte Änderung bezüglich der Baugebiete in der Ortschaft Reesen in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten.